Konzert unter 18?

1 Antwort

Aus den FAQ der Raiffeisen Halle:

JUGENDSCHUTZ
Generell gilt in Wien:
Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr darf man unbegleitet bis 23:00 Uhr ausgehen
Vom 14. bis zum 16. Lebensjahr unbegleitet bis 01:00 Uhr
Ab dem 16. Lebensjahr unbegrenzt
Weiterführende Informationen zum Thema Jugendschutz findet ihr hier zum Nachlesen:
https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/landesgesetzblatt/jahrgang/2002/html/lg2002017.htm

Es sollte also keine Probleme geben.

"Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr" bedeutet uebrigens ab dem Tag, an dem man 16 wird. Dann vollendet man naemlich sein 16. Lebensjahr und beginnt das 17. Aber das ist hier ja sowieso egal, weil die Veranstaltung ganz bestimmt lange vor 01:00 Uhr enden wird.


Leonie527 
Beitragsersteller
 11.11.2024, 09:22

An dem tag an dem man 16 WIRD,also wenn sie 15 ist wird sie ja theoretisch 16. Gilt dass dann auch? Ich hab wirklich angst dass die uns nicht ins konzert lassen

DerCaveman  11.11.2024, 09:37
@Leonie527

Welches Lebensjahr vollendet man, wenn man ein Jahr alt wird? Das erste, oder? Genau so geht das dann auch von Jahr zu Jahr weiter. Wenn man 16 Jahre alt wird, vollendet man das 16. Lebensjahr.