Könnte ich versetzungsgefährdet sein?
Hi Community, ich schreibe morgen meine BLF in Mathe (BLF = Prüfung in Sachsen in den 10. Klassen eines Gymnasiums in Deutsch, Mathe und Englisch) und ich weiß, dass ich diese vermutlich ziemlich verhauen werde, da ich einfach nicht viel gelernt habe aus privaten bzw. familiären, tragischen Problemen, die mich ziemlich mitgenommen haben. Mal angenommen, ich würde in der Mathe BLF eine 5 bekommen und hätte in Deutsch und Englisch eine 3... Wäre ich dann versetzungsgefährdet? Ich weiß, dass es noch auf die anderen Noten in den Fächern ankommt, aber ich bin mir halt unsicher wie die BLF gewertet wird, da ich das im Internet nicht so verstehe :S Mein Durchschnitt in Mathe wäre, wenn ich die 5 in der BLF als zwei Klassenarbeitsnoten verrechne, immer noch 4, aber wie gesagt ich weiß nicht ob man die BLF so wertet (in SACHSEN, denn es ist in den Bundesländern unterschiedlich)
Würde mich freuen wenn jemand antwortet, der sich auskennt, danke!!!!
2 Antworten
ich schreibe morgen meine BLF in Mathe (BLF = Prüfung in Sachsen in den 10. Klassen eines Gymnasiums in Deutsch, Mathe und Englisch)
Für diejenigen, die es interessiert: Besondere Leistungsfeststellung, §27 SOGYA.
aber ich bin mir halt unsicher wie die BLF gewertet wird
Sie geht mit dem doppelten Gewicht einer Klassenarbeit in die Zeugnisnote ein (§27 (2) Satz 4 SOGYA). Wie die Gewichtung zwischen dem Teil Klassenarbeiten etc. und dem Teil Bewertung sonstiger Leistungen ist sollte dir und deinen Eltern zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt worden sein (§22 (6) SOGYA).
und hätte in Deutsch und Englisch eine 3.
Damit kannst du hier nicht ausgleichen, zum Ausgleich einer 5 in einem der Hauptfächern (so ziemlich alles außer Geographie, GRW, Kunst, Sport und Ethik/Religion) brauchst du entweder eine 1 oder eine 2 in einem dieser Fächer (§31 (2) SOGYA).
Die SOGYA findest du unter http://www.revosax.sachsen.de/Text.link?stid=15462
Viel Erfolg dann morgen, mein großes Kind schreibt auch.
Das habe ich gefunden:
Die Versetzungsentscheidung ist auch vom Ergebnis der Besonderen Leistungsfeststellung abhängig: Die jeweilige Bewertung fließt mit doppelter Gewichtung wie eine Note für eine Klassenarbeit in die Ermittlung der entsprechenden Zeugnisnote ein.
http://www.schule.sachsen.de/5189.htm
Es gibt aber einen Experten hier, der jedoch meist erst ziemlich spät "auftaucht".
Gerne doch :-)
Und alles Gute für deinen Sprössling!
Danke. ;-)