Klassenkonferenz müssen Eltern anwesend sein?

5 Antworten

Ist zwar schon drei Jahre her, aber naja... Der Ausschluss von einer Klassenfahrt ist (jedenfalls in Niedersachsen) keine Ordnungsmaßnahme. Dabei handelt es sich um ein Erziehungsmittel. Dies darf ohne Eltern und ohne Schüler von jedem Lehrer alleine oder gemeinsam verhangen werden.
Eine Ordnungsmaßnahme MUSS durch eine Klassenkonferenz beschlossen werden. Dabei geht es aber eher um den vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht (nicht von Fahrten) oder sogar Schulverweisungen. Bei solchen Konferenzen MUSS ein Schüler/eine Schülerin die Gelegenheit bekommen sich zu äußern. Es ist aber nicht zwingend notwenig, dass der Schüler oder die Schülerin anwesend ist (sonst könnte man ja stumpf immer einfach wegbleiben). Eingeladen werden muss man aber werden. Ist alles nachzulesen in §61 des niedersächsischen Schulgesetzes.

Klassenkonferenzen sind immer ohne Eltern und Schüler. Diese betreffen die Lehrerschaft.

Ob bei dieser Thematik allerdings eine Klassenkonferenz als Mittel der Wahl günstig gewählt ist, ist eine andere Frage.

Rechtens ist es allemal. Auf Klassenfahrt gehen bedeutet schließlich auch für die betreuenden Lehrkräfte, dass sie ihren Schülern Vertrauen und es diesen und ihnen zutrauen, einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen. Störenfriede machen sowas unmöglich und es ist daher das gute Recht der Lehrer diese Schüler auszuschließen. Ich könnte es schließlich auch nicht verantworten, mit einem Menschen, der sich nicht an Regeln und Absprachen hält, irgendwohin zu fahren.

Was haben Eltern oder Schüler bei einer Konferenz von Schulkräften zu suchen?

Nichts!

Interessant wäre es zu wissen, um welches Fehlverhalten es bei dem Schüler geht!

Was wollt ihr denn dagegen unternehmen, wenn die Lehrer sich weigern, die Aufsicht über euren Nachwuchs bei einer Klassenfahrt zu übernehmen?

Es wird ja seinen Grund haben, wenn er ausgerechnet mit dieser Strafe belegt wird.

Gem001 
Fragesteller
 10.12.2019, 18:16

Er und seine Freunde sind beim Zelten mit der Klasse, indirekt beim rauchen erwischt worden. Nicht direkt inflagranti, aber der Lehrer hat am nächsten morgen die Zigarettenstummeln gefunden. Mein Kind hat zugegeben, dass er die Zigaretten mitgebracht hat, allerdings nicht seine Kumpels verraten. Sind alle 15/16 Jahre alt.

Ist kein Kavalliersdelikt, aber auch nicht gerade ein Verbrechen, meiner Meinung nach.

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GillyDi  10.12.2019, 18:25
@Gem001

Es geht nicht um Verbrechen, wohl aber wie auf einer Klassenfahrt garantiert werden soll, dass das nicht nochmal vorkommt. Die einzige Möglichkeit ist daher Ausschluss, da der Lehrer die Verantwortung hat und nicht ständig nur nach Zigaretten suchen kann.

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Für meinen Sohn wird auch eine Klassenkonferenz abgehalten (laut im Unterricht) und er ist ausdrücklich eingeladen daran teilzunehmen. Habe ich dann das Recht dabei zu sein?