Kinderpornographie bei Snapchat?

2 Antworten

§ 184b III StGB ist hier mangels Vorsatz nicht einschlägig. Sofern du nichts aus dem Chat gespeichert oder weiterverbreitet hast, ist von deiner Seite aus auch erst einmal nichts zu befürchten.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Hypebl8ck 
Fragesteller
 26.05.2024, 13:18

Danke

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Hypebl8ck 
Fragesteller
 26.05.2024, 13:20

Aber was wäre wenn ich es im Chat gespeichert habe Ausversehen

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ruhrgur  26.05.2024, 13:24
@Hypebl8ck

Das wäre irrelevant, da hier weiterhin kein Vorsatz vorliegt. Die Tatsache, dass du die Gruppe umgehend verlassen hast, bekräftigt diesen Umstand auch noch einmal.

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Unwahrscheinlich. Ich würde aber sicherheitshalber einen Anwalt fragen.