Kindergarten beitrag falsch berechnet?
Hallo,
heute hatte ich einen brief bekommen von der Stadt bzgl kindergarten beitrag.
im brief stand das sie im april keinen einkommensnachweis erhalten haben welchen ich aber persönlich im Beisein meiner mutter im rathaus beim pförtner abgegeben habe.
nun haben sie mich rückwirkend auf die höchste beitragsstufe gesetzt und verlangen rückwirkend von 2019/2020 über 4000€ nachzahlung. Was nicht stimmen kann weil wir immer nichts bezahlen mussten ! Was kann ich tun ? Direkt zum anwalt ? Oder erstmal anrufen ?
5 Antworten
Was kann ich tun ?
diesem Bescheid widersprechen - und zwar schriftlich !!!, am besten auf die am xx.xx. beim Pförtner hinterlassenen Unterlagen verweisen ( mal für die Zukunft .... so etwas lässt man sich auf einem vorgefertigten Beleg bestätigen, welche Unterlagen man wann , wo, bei wem abgegeben hat ) ... zusätzlich fügst Du sicherheitshalber diese Belege noch einmal bei.
Allerdings wage ich sehr zu bezweifeln, dass ein solcher Bescheid ohne weitere Aufforderung zur Vorlage besagter Unterlagen, nach nun mehr ! als einem halben Jahr, ergangen ist.
Zunächst für die Zukunft, wenn man etwas im Büro oder beim Pförtner abgibt, sich immer mit Datum und Unterschrift den Eingang bestätigen lassen. Dann hast Du immer die Möglichkeit nachzuweisen, daß Du es abgegeben hast und kannst darauf hinweisen. Du solltest trotzdem Widerspruch einlegen, mit dem Hinweis, Deine Mutter(NAME ) ist Zeuge, daß Du den Einkommensnachweis dort beim Pförtner eingereicht hast, wichtig wäre der Zeitpunkt. Den Widerspruch unbedingt in schriftlicher Form und das Aktenzeichen nicht vergessen.
als erstes: reagieren!
Ich würde mich mit dem Ansprechpartner in Verbindung setzen. Telefonisch und danach schriftlich bestätigen oder wenn er/sie nicht erreichbar ist, eine Mail oder Brief schicken und um Rückantwort in x-Tagen/Wochen bitten.
Wenn daraus nichts wird, steht der Weg zum Anwalt noch offen. Beachte aber, dass bei diesem Thema sicherlich eine Frist zu beachten ist.
Du legst gegen den Bescheid fristgerecht und schriftlich Widerspruch ein. Dann muss der Fall nochmals geprüft werden
Direkt zum anwalt ? Oder erstmal anrufen ?
Was, glaubst du, ist billiger?