KfZ Versicherung rückwirkende Beitragserhöhung?
Meine Ehefrau hat im August 2024 ein Auto gekauft um diesen zu versichern , musste sie im Vorfeld einige Fragen beantworten . Dabei teilte sie auch mit , das der Wagen von anderen Personen gefahren wird , in dem Falle ich als Ehemann , da sie aus gesundheitlichen Gründen selbst kein Auto führen kann . Weiterhin hat sie die SF 2 unserer Tochter aus deren Versicherung übernommen , dies wurde Vertraglich auch alles so festgehalten . Im April wurde 2025 wurde dann Rückwirkend der Beitrag erhöht und die SF 2 auf SF 0 gesetzt . Grund hierfür war , angeblich wurde ihr ein schreiben zugeschickt in dem ihr mitgeteilt wurde , das sie ihren Führerschein einreichen soll . So ein schreiben kam jedoch niemals bei uns an , und ist auch nicht im persönlichen Login Postfach der Versicherung zu finden . Erst nach einer persönlichen Email an die Versicherung , wurde uns dann diese Begründung präsentiert . Daraufhin haben wir sofort das Sonderkündigungsrecht und die Versicherung gekündigt . Heute ist nun ein schreiben der Versicherung gekommen aus der eine Rückwirkende Forderung in Höhe 461,00 Euro hervorgeht . Meine Frage lautet , muss meine Frau diesen Beitrag trotz dieser angegebenen Umstände zahlen ???
Wie lange wart ihr bei der Versicherung, bis ihr gekündigt habt?
vom 19.08.2024 bis 09.04.2025
Weitere Fahrzeuge mit SF-Klasse gab/gibt es nicht im Haushalt.
Nein
2 Antworten
Danke für die Ergänzung.
Für mich hört es sich richtig an,
Eine Rabattübertragung wurde nicht vorgenommen, weil ihr Berater das Datum der Fahrerlaubnis im Antrag nicht eingetragen hat.
Nachgereicht wurde es auch nicht, auch nicht nach der Umstellung auf die SF-Klasse 0. Somit hat der hohe Beitrag Bestand.
Ich hätte die Fahrerlaubnis jetzt vorgelegt und bekäme dann die Korrektur und die SF-Klasse vom Kind.
Widerruf ist natürlich eine Kopfsache, und kostet dementsprechend.
Ohha, eine Abmeldung gibt aber eine SF-Klasse nicht frei für eine Übertragung. Kann da der Fehler liegen.
Die SF 2 der Tochter wurde beim ersten Vertrag bereits bestätigt und von der Versicherung übernommen . Vielleicht verstehe ich nicht was gemeint ist .
von 08.2024 - 04.2025 , beide Autos selbe Versicherung...
Da kann aber was nicht stimmen - es kann nur 1 Auto mit derselben SF-Klasse versichert sein :-((
Falls deine Frau im August 2024 bereits 3 Jahre den Führerschein hatte, würde ich auf Kulanz um die Einstufung SF 1/2 als Führerscheinregelung bitten.
Einen Rechtsanspruch auf die Rabattübertragung SF 2 hat sie leider nicht, da hier eindeutig die Allg. Kraftfahrtbedingungen (AKB) der Gesellschaft Gültigkeit haben!
Ausserdem steht im Rabattübertragungsformular drin, dass eine beidseitig gut lesbare Kopie des Führerschein beim Versicherer eingereicht werden muß...
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
wie z.B. hier:

Habe Falsch geantwortet . 2023 Auto Tochter SF 2 andere Versicherung . Von 02.2024 - 07.2024 SF 2 abgemeldet wegen Unfall ( nicht selbstverschuldet ), von 08.2024 - 04.2025 , beide Autos selbe Versicherung