Keine Hartz-IV Leistung erhalten, weil Nachweis telefonische Kontaktaufname fehlt?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es kann Dich in der Tat niemand zwingen , telefonisch für das Jobcenter erreichbar zu sein . Damit ist die im Schreiben geforderte Beibringung eines telefonischen Kontaktnachweises auch in sich absoluter Humbug .

Allerdings kann die Leistung durchaus vorläufig komplett ausgesetzt werden , wenn Du jetzt nicht umgehend durch persönliche Vorsprache eine "Lebendmeldung" gegenüber der Behörde vornimmst .

Also soweit als möglich sofort morgen früh mit diesem Schreiben und Perso persönlich ab zum Jobcenter und um außerterminliche Sofortvorsprache aus belegbar wichtigem Grund bitten .

Wenn das gestattet wird , bekommst Du Deine Leistungen normalerweise auch rückwirkend bis zum 20.05 wieder ausbezahlt .

da allg. Sanktionen ja nun aufgehoben sind. Und wenn gelten diese nur für persönliche Meldeversäumnisse und dann nur um 10% und nicht gleich um 100%.

Das hast Du falsch verstanden , denn einerseits gelten die Regularien des Sanktionsmoratoriums noch garnicht , und andererseits handelt es sich bei Dir nicht um eine "Sanktion" , sondern um eine vorläufige Einstellung der Leistung .

Anders als bei einer Sanktion kann kann der Grund für eine vorläufige Leistungseinstellung durch entsprechende Nachholung der Mitwirkungspflicht wieder "geheilt" werden .

Stelle daher jetzt umgehend den persönlichen Kontakt zum Jobcenter her .

Auf das Schreiben hat sie nicht reagiert,

Das war grundsätzlich keine gute Idee. Sie hätte papierschriftlich mitteilen können, daß sie nicht weiß, wie sie ein Telefonat nachweisen soll, wenn es stattgefunden hat. Zudem hätte sie darauf verweisen können, daß sog. Telefontermine nicht wahrgenommen werden.

Gar nicht zu reagieren, ist vielfach die schlechteste aller möglichen Lösungen.

Aber es scheint nicht nur darum zu gehen, daß sie einen sog. Telefontermin nicht wahrgenommen hat.

Lt. Screenshot will man ihren Leistungsanspruch insgesamt überprüfen.

Wie man eine telefonische Kontaktaufnahme nachweisen will, ist mir direkt auch nicht klar, und die Dame sollte sich an eine ALG 2 - Beratungsstelle vor Ort wenden oder an einen Fachanwalt für Sozialrecht:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

GebAntwort 
Fragesteller
 01.06.2022, 09:19

Es gab kein Telefongespräch. Diese sind nicht Pflicht, also ist sie auch nicht rangegangen. Deshalb gehe ich auch langsam davon aus, das die ARGE hier mit abstruser Forderung rechtswidrig handelt. Anwalt einschalten ist wohl eine gute Idee.

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Agamemnon712  01.06.2022, 09:23
@GebAntwort
Diese sind nicht Pflicht, also ist sie auch nicht rangegangen.

Sie kann Widerspruch einlegen mit dieser Begründung, aber ich halte es für sinnvoller, sich rechtlichen Beistand zu holen.

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Du scheinst doch ganz pfiffig zu sein , kaum zu glauben das du auf Harz 4 angewiesen sein solltest ….

GebAntwort 
Fragesteller
 31.05.2022, 19:25

Ist zwar keine Antwort auf die Frage aber danke. Ja, das sollte eigentlich jeder wissen, der sich ein bischen auskennt oder mal 3min googelt. Und nur bei "Dumme" wird die Drohnung klappen. Ist nur die Frage wie man dennen am besten kontern kann. Denn ich gehe davon aus, das derjenige Jobcenter Mitarbeiter der das geschrieben hat, weiß, dass seine "Forderung" Schwachsinn ist und er Unwissende zu seinen wünschen zügeln kann.

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Was hat sie denn für ein Telefon? IdR haben Telefone eine History. Bei uns reicht ein Foto davon als Nachweis.

Auf das Schreiben hat sie nicht reagiert, weil sie das Telefonat gar nicht nachweisen kann unabhängig ob überhaupt eins geführt wurde oder nicht.

Warum hat sie nicht darauf reagiert und nachgefragt wie sie das nachweisen soll?

Ne Frage solltest noch stellen.

GebAntwort 
Fragesteller
 31.05.2022, 22:04

Sie hat ein ganz normales Smartphone. Ein Telefonat fand nicht statt. (War nicht da, oder ist nicht rangegangen). Sie hat nicht reagiert, weil bekannt ist, das telefonische Kontakte nicht bindend sind. Und das Telefonat , weil keins statt fand , nachweisen kann. Aber mal ehrlich: Wer nimmt schon Telefongespräche vom JC auf. Und weiß davor, das man die Aufnahme mal irgendwann bei JC vorspielen muss. Wenn dass überhaupt als Nachweiß gilt.

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Yetanotherpage  01.06.2022, 11:39
@GebAntwort

Nicht aufnehmen. Die wollen einfach nur den Telefonnachweis aus der Anrufliste. Da steht Datum, Nummer und Dauer. Einfach n Screenshot davon, fertig.

Als Lockdown war mussten wir das immer machen.

Anrufe aufnehmen ist verboten. Da muss man vorher drüber informieren und die Erlaubnis einholen.

Sie hat nicht reagiert, weil bekannt ist, das telefonische Kontakte nicht bindend sind.

Dann hätte sie das einfach so kommuniziert.

Jeder wählt sich seinen Stress. Sie hat jetzt die Mehrarbeit. Interessiert dem System nicht.

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Manche werden nur auf Druck aktiv. Und zu denen gehörst halt auch Du.

Wenn Du Kohle haben willst, wirst Du Deinen Allerwertesten vielleicht mal hoch bekommen müssen.

Agamemnon712  01.06.2022, 09:24

Telefontermine haben rechtlich keine Bedeutung. Somit ist Deine Anzwort daneben. Nebenbei geht es wohl nicht um des FS, sondern um eine Bekannte.

Wenn Du Kohle haben willst, wirst Du Deinen Allerwertesten vielleicht mal hoch bekommen müssen.

Der Spruch ist ziemlich unverschämt, zumal es um den FS nicht geht.

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RapunzeI  02.06.2022, 13:05

@AngieDieSchlaue Wenn du die Frage richtig gelesen & verstehen hättest, würdest du nicht so einen unverschämten Quatsch schreiben.

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Romy0  02.06.2022, 16:39
@RapunzeI

Sagt der 2. Account des Fragestellers 🥱🥱🥱

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