Kaution im Schadenfall von der eigentlichen Vermieterin zurückholen?
Folgende Situation: ich habe einer Freundin dabei geholfen, neue Möbel zu kaufen. Da sie selber keinen Führerschein hat, hab ich die Fahrerrolle für sie übernommen.
Nun bin ich blöderweise beim ausparken gegen ein anderes Auto gekommen. Wir haben uns von Anfang an für die Kasko ohne SB entschieden. Die Kaution wurde trotzdem einbehalten.
Gibt es da rechtliche Möglichkeit, die Kaution bei ihr zurückzuholen? Klar war ich der Fahrer und auch der Unfallverursacher, dennoch wäre das alles nicht passiert, hätte ich ihr nicht geholfen. Extrem ärgerliche Situation.
Ich bin als Fahrer im Mietvertrag eingetragen, sie ist aber als eigentliche Mieterin eingetragen.
4 Antworten
Nein.
Der Vermieter soll die Kaution rausrücken, da er die nicht einbehalten darf, wenn wir davon ausgehen, dass die Vollkasko den Schaden reguliert.
Wenn Du als Fahrer im Mietvertrag eingetragen warst, dann muss die Kaskoversicherung auch den Schaden regulieren.
Die Kaution ist hier auszuzahlen, bzw. gibt es keinen Grund, warum diese einbehalten werden soll.
Ggfs. wird der Vermieter mit der Auszahlung warten, bis die tatsächliche Regulierung erfolgt ist, bzw. eine grobe Fahrlässigkeit deinerseits ausgeschlossen werden kann.
Du bist gefahren und hast den Schaden verursacht.
Wieso sollte da die Freundin was zahlen?
Weil es nicht passiert wäre, wenn ich ihr nicht geholfen hätte. Das ist mein Gedankengang
Die Kaution wurde trotzdem einbehalten.
Mit welcher Begründung denn? Was hat der Vermieter gesagt?
Du warst mit im Vertrag als Fahrer eingetragen und es gibt eine Kaskoversicherung. Da verstehe ich nicht, warum die Kaution einbehalten wurde.