Kaution im Schadenfall von der eigentlichen Vermieterin zurückholen?


25.04.2024, 15:57

Ich bin als Fahrer im Mietvertrag eingetragen, sie ist aber als eigentliche Mieterin eingetragen.

4 Antworten

Nein.

Der Vermieter soll die Kaution rausrücken, da er die nicht einbehalten darf, wenn wir davon ausgehen, dass die Vollkasko den Schaden reguliert.

Wenn Du als Fahrer im Mietvertrag eingetragen warst, dann muss die Kaskoversicherung auch den Schaden regulieren.

Die Kaution ist hier auszuzahlen, bzw. gibt es keinen Grund, warum diese einbehalten werden soll.

Ggfs. wird der Vermieter mit der Auszahlung warten, bis die tatsächliche Regulierung erfolgt ist, bzw. eine grobe Fahrlässigkeit deinerseits ausgeschlossen werden kann.

Du bist gefahren und hast den Schaden verursacht.

Wieso sollte da die Freundin was zahlen?

Sokah 
Fragesteller
 25.04.2024, 16:10

Weil es nicht passiert wäre, wenn ich ihr nicht geholfen hätte. Das ist mein Gedankengang

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Die Kaution wurde trotzdem einbehalten.

Mit welcher Begründung denn? Was hat der Vermieter gesagt?

Du warst mit im Vertrag als Fahrer eingetragen und es gibt eine Kaskoversicherung. Da verstehe ich nicht, warum die Kaution einbehalten wurde.