Kauf von gepfändeten Gegenständen?
hi, nehmen wir mal an, Person A verkauft einen Computer an Person B.
Person A verschweigt gegenüber Person B aber, das der Computer gepfändet wurde.
Person B bezahlt den Computer und nimmt ihn mit. Person B wusste nix von der Pfändung.
Darf Person B, der den Computer bezahlt hat, diesen behalten oder wie müsste das ablaufen ?
7 Antworten
Hallo:)
Wenn Person B den Computer von Person A gekauft hat, ohne von der Pfändung zu wissen, darf Person B den Computer behalten. Im deutschen Recht spricht man hier vom gutgläubigen Erwerb. Die Pfändung läuft ins Leere, da Person B das Eigentum erworbt hat. Der Gläubiger muss sich stattdessen an Person A halten, um die ursprüngliche Schuld einzutreiben.
Lg:)
Mein Wissensstand:
Mit der Pfändung tritt nach § 804 ZPO Pfandverstrickung ein und der Eigentümer verliert sein Verfügungsrecht. Ob auf dem gepfändeten Gegenstand der Kuckuck klebt spielt für den Eintritt der Verstrickung keine Rolle.
Da dem Eigentümer das Verfügungsrecht nicht mehr zusteht, ist nach § 935 I BGB kein gutgläubiger Erwerb mehr möglich.
B muss den Computer zurückgeben. Wegen des Rückzahlungsanspruches gegenüber A wird er wohl mit dem Ofenrohr ins Gebirge schauen.
Der einzige Weg gepfändete Gegenstände gutgläubig zu erwerben ist der Erwerb durch öffentliche Versteigerung oder bei dem Pfandgut handelt es sich um Bargeld. Da geht der gutgläubige Erwerb durch. § 935 II BGB
Was der A mit dem Verkauf begeht, nennt sich Verstrickungsbruch.
Dein Beispiel kann nicht funktionieren, da an gepfändeten Gegenständen grundsätzlich ein Pfandsiegel angebracht ist.
Bei Verkauf trotzdessen kommen ggf. mehrere Straftaten in Betracht.
Nein, behalten is nich, denn A hätte das Teil nicht verkaufen dürfen. B kann A aber auf Lieferung der gekauften Sache verklagen oder nach der zweiten fruchtlos verstrichenen Nachfrist, die Wandlung, also die Rückzahlung des Kaufpreises, verlangen. Da Pfändungen aber im Allgemeinen ein wohlbekannte Ursache haben, ist das Bestreben von B, von A Ware oder Geld zu bekommen aller Wahrscheinlichkeit genauso fruchtlos wie der Wunsch von A's anderen Gläubigern an ihr Geld zu kommen.
A hat B beschissen, wenn A und B vorher Kumpels oder Freunde waren, wird sowas oft auf dem kurzen Dienstweg, schnell aber nicht schmerzlos geklärt.
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auf gepfändeten Gegenstände klebt der berühmte Kuckuck (Pfandsiegel) vom Gerichtsvollzieher und wenn Person B das nicht sieht hat er selbst Schuld, und natürlich muß er die Sachen zurück geben, ob er von Person A das Geld wieder bekommt bezweifle ich aber ganz stark.