Kannkaufmann und Formkaufmann

2 Antworten

Ich weiß, die Frage ist schon ein bisschen her. Aber nur für alle zukünftigen Sucher: die Antwort da unten stimmt nicht. Sowohl der Kann- als auch der FormKaufmann müssen sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen. Sie können, damit die Kaufmannseigenschaft erworben werden kann. Der Eintrag wirkt also konstitutiv (rechtsbegründend).Der Unterschied scheint die ausgehende Betriebsform zu sein: bei den KannKaufmännern ist es ein Kleinbetrieb ohne kaufmännische Organisation oder auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe.Bei Formkaufmänner dagegen ist es eine Kapitalgesellschaft wie bsp. GmbH, die aufgrund ihrer Rechtsform immer Kaufmannseigenschaften hat. Als juristische Person (Steuerberate, Ärzte und Co) entsteht eine Kapitalgesellschaft tatsächlich erst durch diese Eintragung.Zumindest steht's so im Material ^^

die Eintragung ins Handelsregister, der eine kann, der andere muss.