Kann sich der Schulleiter bei einem Schulwechsel querstellen?
also ich brauche dringend hilfe.
undzwar bin ich 17 jahre alt und in der 10ten klasse der realschule . ich wohne hier bei meinem vater der frührentner ist, meine mutter ist verstorben.
ich möchte jetzt aber die schule wechseln undzwar würde ich in der woche bei bekannten in bielefeld ( 2 stunden von meinem zuhause entfernt) leben und wenn alles klappt auf die laborschule dort gehen, aber am wochenende zuhause sein. ich habe diese endscheidung getoffen da ich mich in meiner schule einfach nichtmehr wohlfühle aufgrund von dem tod meiner mutter erinnert mich einfach sehr vieles an die zeit mit ihr ausserdem komme ich sehr schlecht mit meinen lehren und mitschülern aus seid diesem vorfall, ich würde es als einen neuanfang sehen und es würde mir seelisch sehr gut tun.
meine erste frage ist jetzt ob ich meinen wohnsitz ummelden muss oder etwas in der hinsicht, da ich dort ja nur zur schule gehe und ausserdem habe ich große angst dass meine schulleiterin dies nicht akzeptieren könnte. ich wollte vor einem jahr die schule schonmal wechseln aufgrund vom starkem mobbing aber da wurde sich auch in den weg gestellt und es ist wirklich ein großer wunsch von mir, mein artzt hat mir auch dazu geraten die schule dorthin zu wechseln da ich schon 2 mal wegen einer art von nervenzusammenbruch in einem krankenhaus war
danke im vorraus
3 Antworten
Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf welches für Dich zuständig ist darf eine Schule das. Du hast aber den Arzt hinter Dir. Der kann Dir ein entsprechendes Attest ausstellen. Im von mir erwähnten Urteil ging es um die Intelligenz eines Schülers welchem der Wechsel auf ein Gymnasium trotz hervorragender Qualifikation verweigert wurde. Das Urteil baute auf die nicht nur in NRW geltende Schulordnung des Bundeslandes auf. Es hat sich nicht mit der Frage beschäftigt wie in einem Fall bezüglich Gesundheit zu entscheiden ist. Versuchen kannst Du es also. In Deinem Fall würde ich dann die schriftliche Genehmigung des Vaters und ein ärztliches Attest vorlegen und schriftlich per Einwurfeinschreiben den Antrag stellen. Einwurfeinschreiben ist rechtsverbindlich. Behalte ein Doppel bei Dir und schicke nur eine Kopie. Sollte es Probleme geben und Du bist noch keine 18 so melde Dich bei mir. Dann recherchiere ich Dir das entsprechende Zusatzprotokoll der UN-Kinderrechtscharta welches Dir den Rücken stärken wird.
Hey, minisdesi, keine Schulleitung kann deinen Schulwechsel verbieten, sofern dein Vater einen Antrag zum Schulwechsel stellt (Du bist noch 1 Jahr zu jung, um das in die eigenen Hände zunehmen).
Der Wechsel zur Laborschule ist außerdem sehr zu untersützen,da diese sog. "Reformschule sich um jede/jeden Schülerin/Schüler sehr kümmert, was Deiner z. Zt. wohl etwas angeknackste Persönlichkeit wirklich helfen würde.
Wegen mögl. Einzelfragen: Kennst Du eine Lehrkraft (in deiner Schule, im Ort allgemein, in der >Laborschule), mit der Du alles Weitere vertrauensvoll besprechen könntest ? Das empfehle ich Dir sehr und wünsche viel Erfolg !
Was hat der Schulleiter damit zu tun ? Allenfalls der neue Schulleiter sollte mit dem Wechsel einverstanden sein, sonst wirst du dort nicht aufgenommen.
das weiß ich aber als ich letztes jahr wechseln wollte war der andere schulleiter auch einvrstanden aber meiner eben nicht und somint wurde nicht gewechselt