Kann mit Vorstrafe nach Japan?

3 Antworten

Falls dies bei dir der Fall sein sollte, würde ich dir empfehlen Vorsicht walten zu lassen und vorher das Japanische Generalkonsulat kontaktieren und um Klärung bitten. Die beißen nicht und sind sehr freundlich ;-)

Weil:
Japan ist ein sehr sicheres Land, welches keine Straftaten toleriert, auch wenn der Einreisende sie in Japan gar nicht begangen begangen hat.
Du bekommst nämlich bereits als Tourist ein gelbes Kärtchen im Flugzeug ausgehändigt, das Formular "Disembarkation Card for Foreigner". Das muss am Einreiseschalter abgegeben werden, wo dann gleich ein Foto von dir gemacht wird und deine Fingerabdrücke genommen werden. Das ist nicht so schwammig wie in Deutschland wo man bei der Einreise meist durchgewunken wird, wenn man nicht ins Fahndungs-Raster des Grenzbeamten passt.

Auf dieser Einreisekarte musst du Angaben zu deiner Person, der Adresse, Grund der Reise ect... machen. Unter Anderem wirst du ganz klar gefragt: Any history of being convinced of a crime (not only in Japan). (Yes/No).

Also "Wurden sie in der Vergangenheit wegen einer Straftat beschuldigt (NICHT NUR IN JAPAN)". Dazu muss man wissen, daß Straftaten in Japan nicht so einfach verjähren, diese Schuld trägt man ein Leben lang mit sich.

Ich würde niemanden empfehlen hier Falschangaben zu machen, das kann schwerwiegende Folgen haben, daher besser vorher klären.

Du musst nämlich deine Angaben nochmals weiter unten auf der Karte bestätigen: "I herby declare that the statement given above is true and accurate".

Einreiseverbote

Japan hat strenge Einwanderungsgesetze hinsichtlich Menschen mit Vorstrafen. Dies gilt insbesondere für Personen, die für Delikte in Zusammenhang mit Drogen verurteilt wurden.

Woher ich das weiß:Recherche