Kann mir jemand helfen? Hausverbot gegenüber meinem Partner?

1 Antwort

Ein Vermieter respektive Hausverwalter als dessen Bevollmächtigter kann Hausverbote gegenüber Besuchern der Mieter so ohne Weiteres gar nicht aussprechen. Dazu bräuchte es schon absolut nachweisbare Störungen des Hausfriedens oder OWIs / Straftaten gegen die Mieterschaft oder das Haus selbst.

Sobald ein Hauseigentüber sein Haus vermietet öffnet er quasi die allgemeinen Zutrittswege für die Öffentlichkeit bzw. eine quasi-Öffentlichkeit in Form aller berechtigten Besucher der Mieter. Theoretisch hat er dadurch sogar die allseits beliebten Sektenprediger und Haustürvertreter zu dulden, solange nicht alle Mieter einvernehmlich darum bitten, diesen ein - dann wirksames - Hausverbot zu erteilen. Und dieses wäre dann hinfällig, sobald auch nur ein Mieter wechselt, der deren Besuche möglicherweise wünscht oder auch nur nicht eingewilligt hat.

Somit ist ein Hausverbot gegen DEINEN Gast ein unzulässiger Eingriff in deine Lebensführung und Privatautonomie und damit nichtig. Und was deine Wohnung selbst angeht hast du ja sowieso ab Beginn des Mietvertrages bis zur endgültig abgewickelten Wohnungsübergabe nach dem Auszug (bzw. bis zur vollzogenen Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher) das Hausrecht und könntest sogar dem Vermieter selbst Hausverbot erteilen, sodass er ohne absolut vorrangigen Grund (Feuer, Wasserrohrbruch oder vertragsmäßiger Besichtigung im vereinbarten Turnus unter vorheriger Terminabsprache) gar nicht mehr in die Wohnung dürfte. Wenn der Vermieter das ausspricht sagst du halt "Schön, gilt nicht für meine Wohnung und die Benutzung der Zugangswege um diese zu erreichen" und damit hat sich's.

Die Polizei kann hier in die Privatautonomie und DEIN Hausrecht auch gar nicht eingreifen. DAS sind sogar Rechte mit Verfassungsrang (Unverletzlichkeit der Wohnung). Und selbst die bräuchten schon entweder das Vorliegen einer konkreten Gefahr, bei der sofortiges Einschreiten erforderlich wäre und nicht abgewartet werden kann, bis ein Richter das genehmigt (Gefahr im Verzug) oder einen richterlichen Beschluß um ohne deine Einwilligung deine Wohnung zu betreten.

Eine Wohnungsverweisung nach Polizeirecht ginge bestenfalls bei häuslicher Gewalt und solange die nicht vorliegt (dazu müsstest du schon höchstselbst entsprechende Anzeigen erstatten bzw. Notrufe absetzen) entfaltet eine Wohnungsverweisung keine Wirkung für deinen Hausrechtsbereich. Und Platzverweise wären nur statthaft, wenn diese auf Grundlage konkreten und vorwerfbaren Fehlverhaltens oder zur Abwehr eines mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auftretenden Fehlverhaltens erfolgen.

Wie gesagt. Es darf nur von deinem Bekannten keine Sicherheitsgefährung für andere Mieter ausgehen, diese dürfen nicht duch Tätlichkeiten belästigt werden (ein einfaches (leises) Sprechen im Hausflur erfüllt dieses Kriterium aber keinesfalls, solange ihr nicht nachts im Hausflur "rumkrakehlt" als wärt ihr am Ballermann) und es dürfen keine Straftaten gegen den Eigentümer oder andere Berechtigte vorliegen bzw. vorgelegen haben.

Wenn die Sherrifs vor der Tür stehen im Zweifel einfach den Mietvertrag vorzeigen oder dich einfach als Bewohner Legitimieren (Personalausweis genügt sogar) und denen mitteilen, dass DU deinen Besucher eingeladen hast und er daher berechtigt in deiner Wohnung ist und du daran auch nichts ändern möchtest und dann hat sich das auch.

Und selbst wenn der Mann bei dir (einvernehmlich selbstredend) einziehen würde um eine Lebenspartnerschaft mit dir einzugehen könnte der Vermieter da nichts gegen tun, solange die Wohnung dadurch nicht überbelegt ist (also zu klein für 2 Leute).
Er dürfte lediglich in angemessenem Umfang die Nebenkostenvorauszahlung anheben, weil 2 Leute nun mal mehr Wasser etc. verbrauchen. Er hat also was das angeht nur ein Recht, informiert zu werden, aber keinesfalls ein Mitspracherecht bei der Partnerwahl oder bei der Auswahl deiner Besucher, solange diese nicht den Hausfrieden oder die Ruhe stören. Und das ist an objektiven Kriterien zu messen, nicht an irgendwelchen Unterstellungen ohne konkrete Beweise. Und Besuch unter 6 Wochen und ohne konkrete Absicht, dauerhaft einzuziehen (dann wär's kein Besuch) ist nicht mal anmeldepflichtig.


MatzeFelix 
Fragesteller
 25.05.2024, 02:23

Kannst du mir vielleicht auch noch sagen wie ich es den Polizeibeamten vor meiner Tür erklären oder beweisen kann damit ich meinen Partner problemlos empfangen kann?

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LordofDark1981  25.05.2024, 02:30
@MatzeFelix

Du sagst denen halt, dass DU deinen Besuch immer noch höchstselbst auswählst und weder dem Vermieter und seinen Beauftragten oder auch DENEN die Auswahl deiner Besucher überlässt und bittest sie höflich aber bestimmt darum, jetzt zu gehen. Und wenn die das dann nicht tun drohst du deinerseits mit einer Anzeige nach §123 StGB - Hausfriedensbruch.

Im Zweifel belegst du deine Mietereigenschaft und damit dein Hausrecht mit deinem Personalausweis oder Mietvertrag und dann hat sich die Sache. Du musst dann gar nichts beweisen. In DEINER Wohnung und auch in den dazu gehörenden Nebenräumen wie Kellerraum, Garage etc. hast DU die absolute Entscheidung, wem du Einlass gewährst und wem nicht, solange nicht ein Richter aufgrund eines konkreten Umstandes noch anderen den Zutritt von Amts wegen gestattet.

Und du kannst auch jeden - incl. der Polizei - grundsätzlich "rauswerfen", solange nicht ein Richter einen anderweitigen Beschluss, der dann eine bestimmte Amtshandlung erlaubt erlassen hat. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist eines der am höchsten aufgehängten grundgesetzlichen Rechte und da braucht es schon einiges, um DAS aufzuheben.

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LordofDark1981  25.05.2024, 02:33
@MatzeFelix

Mal stumpf gefragt - musst nicht antworten... seid ihr ein homosexuelles Paar, dass die damit vielleicht ein Problem haben? Nur mal für mein Grundverständnis. Am Sachverhalt oder der Rechtslage ändert das natürlich rein gar nichts.

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MatzeFelix 
Fragesteller
 25.05.2024, 02:48
@LordofDark1981

🤗 nein tatsächlich bin ich weiblich und schreibe über denn Account von meinem Partner 🤗

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MatzeFelix 
Fragesteller
 25.05.2024, 02:50
@LordofDark1981

Allerdings haben die Beamten meinen Partner vorhin freundlichst darum gebeten das Haus zu verlassen! Er ist mittlerweile wieder da , aber gehe davon aus das Theater geht morgen erneut los!

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LordofDark1981  25.05.2024, 02:52
@MatzeFelix

Ah so... Der Gedanke drängte sich durch den NickName etwas auf. Aber es würde auch keine Rolle spielen.

Was natürlich ein Grund für Ärger wäre bzw. was ihr lassen solltet ist dann die halbe Nacht "Matratzen-Chakabunga" spielen und dabei einen Lärmpegel erzeugen, der an schlechte Erwachsenenfilme erinnert. Zimmerlautstärke und damit ist alles gut, egal was ihr so veranstaltet.

DARÜBER können sich die Nachbarn dann schon beschweren, was den Vermieter seinerseits zum Abmahnen und Kündigen ggf. berechtigen würde, aber immer noch nicht zur Erteilung eines Hausverbotes gegen den "beglückten" Herren.

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LordofDark1981  25.05.2024, 02:53
@MatzeFelix

Dann hätte ich genau so freundlichst "Nö" gesagt, weil es dafür absolut keine Rechtsgrundlage gibt, solange DU nicht von DEINEM Hausrecht Gebrauch machst und das so möchtest. Zumindest wenn das nicht andere Gründe hatte, die du hier nicht erwähnst selbstredend.

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MatzeFelix 
Fragesteller
 25.05.2024, 02:54
@MatzeFelix

Tatsächlich haben die Beamten das damit begründet weil sie das Schreiben was der Hausverwalter, meinen terror Nachbarn zur Verfügung gestellt hat!

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LordofDark1981  25.05.2024, 02:56
@MatzeFelix

Da wärt ihr völlig im Recht, wenn ihr dann sagt "und seit wann entscheidet der Vermieter über meinen Besuch oder meine Partnerwahl?" Und schon wäre die Diskussion beendet gewesen. Wie gesagt: Wen du in die von dir bezahlte Mietwohnung lässt ist DEINE Entscheidung, nicht die deines Vermieters oder dessen Hausverwalters. Da kann er schreiben bis die Tinte ausgeht.

Ich würde mir an Eurer Stelle da einfach mal einen Anwalt nehmen, der dem das mal schriftlich erklärt - und eine entsprechende Kostennote beifügt. DANN ist normalerweise Ruhe.

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MatzeFelix 
Fragesteller
 25.05.2024, 02:58
@LordofDark1981

Der Verwalter begründet es mit Störung des Hausfriedens, weil meine Nachbarn ihm Märchen erzählt haben. Allerdings ist in dem Schreiben nicht weiter erläutert mit was er denn Hausfrieden stört!

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LordofDark1981  25.05.2024, 03:01
@MatzeFelix

DEN müsste er aber schon sehr konkret benennen und belegen. Einfach nur die Behauptung reicht absolut nicht. Wie gesagt... es braucht schon sehr sehr heftige Gründe... Solange dein Besuch nicht in den Hausflur pinkelt oder sich mit den Nachbarn prügelt wird DAS wohl kaum durchgehen. Nehmt Euch nen Anwalt. Die Polizei wird da kaum was machen können. Hausfriedensbruch ist es nicht, weil DU ja einladen darfst wen du willst und der Rest ist Zivilrecht, wo die gar nichts mit zu tun haben.

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MatzeFelix 
Fragesteller
 25.05.2024, 03:01
@LordofDark1981

Wir sind im Mieterverein allerdings am WE jemanden zu erreichen ist schlicht unmöglich. Möchte mir aber auch mein WE mit ihm auch nicht nehmen lassen 😪

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LordofDark1981  25.05.2024, 03:02
@MatzeFelix

Musst du auch nicht. Dann hast ja sogar eine Kostendeckung für die Anwaltskosten... Also auf jeden Fall Montag nutzen, dafür zahlst ja den Beitrag. Und du kannst wegen solcher Aktionen durchaus auch selbst Strafanzeige wegen Nötigung und dergleichen mehr erstatten. Würde ich allerdings mit warten, weil das die Begründung für ein zerrüttetes Mietverhältnis sein kann, was dann eine Kündigung ermöglichen würde.

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MatzeFelix 
Fragesteller
 25.05.2024, 03:04
@LordofDark1981

Danke für deine Hilfe, ich hoffe das es beim nächsten mal auch die Beamten so verstehen. Beim ersten Mal ist mein Partner dann nach langer Diskussion freiwillig gegangen damit es nichts eskaliert.

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LordofDark1981  25.05.2024, 03:07
@MatzeFelix

Kein Ding. Selbst wenn sich die Polizei gerne mal als Gott-weiß-wer aufspielt: In solchen Sachen hast du alles Recht der Welt. Die brauchen für jeden Mückenschiß eine Rechtsgrundlage. Und die müssen sie auch benennen. DA wäre mir die Diskussion durchaus mal willkommen. Freiwillig muss man bei denen gar nichts tun und für jede Zwangsmaßnahme braucht's schon sehr harte Gründe in Gesetz oder Beschlüssen eines Gerichts.

Berufe dich auf die Unverletzlichkeit der Wohnung und dein Hausrecht, nach dem du höchstselbst entscheiden kannst, wer bei dir zu besuch ist und wie lange.

Und solange die nicht "live" eine Störung des Hausfriedens feststellen (laute Musik, Chackabunga in unzumutbarer Lautstärke, lautstarke Streitigkeiten etc.) können die gar nichts machen.

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MatzeFelix 
Fragesteller
 25.05.2024, 03:12
@LordofDark1981

Der genaue Text des Hausverwalter Schreibens ist :

Sehr geehrter Herr XXXX,

hinsichtlich der immer wiederkehrenden Belästigungen und Schikanen der im Objekt wohnenden Mitmieter und der daraus resultierenden nachhaltigen Störung der Hausordnung und des Hausfriedens erteilen wir namens und im Auftrag des Gebäudeeigentümers Ihnen, Herr XXXX Hausverbot.

Wir fordern Sie auf, dieses Hausverbot ernst zu nehmen und untersagen Herr XXXX den Zutritt und Aufenthalt im Objekt sowie des gesamten Grundstücksbereiches. Dieses Hausverbot beinhaltet auch evtl. Besuche bei anderen Hausbewohnern.

Sollte sie sich trotz dieses Hausverbotes in unserem Objekt aufhalten, sind wir gezwungen die Polizei zu informieren und das Hausverbot mit Amtshilfe durchzusetzen.

Daraus entstehenden Kosten gehen zu Ihren Lasten.

Wir hoffen, dass Sie es in Ihrem eigenen Interesse nicht so weit kommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

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MatzeFelix 
Fragesteller
 25.05.2024, 03:15
@MatzeFelix

Tatsächlich haben die Beamten immer wieder Rücksprache mit ihrem Vorgesetzten halten müssen.

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LordofDark1981  25.05.2024, 03:16
@MatzeFelix

Dann sollte man zumindest mal belegen, von welcher Art "Schikanen" und "Belästigungen" die Rede ist. Losgelöst davon, dass man selbstredend mit derartigen Nachbarn nicht mehr als "Guten Tag, guten Weg" reden sollte.

Woher wissen die denn überhaupt seinen Namen oder eine Anschrift?

UND: Das Hausverbot für Besuche bei Bewohnern ist sowieso nichtig und auch für den direkten Weg über das Grundstück. Ihr solltet allerdings ggf. Gemeinschaftsflächen wie einen Gartenbereich für alle etc. jetzt nicht unbedingt für eine Grillfete nutzen. Man muss ja nicht provozieren.

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MatzeFelix 
Fragesteller
 25.05.2024, 03:18
@MatzeFelix

Die Anzeigen von meinem Partner und Meier hat der Hausverwalter einfach ignoriert und auch die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt mit der Begründung mangelndes öffentliches Interesse

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LordofDark1981  25.05.2024, 03:18
@MatzeFelix

Polizisten haben von sowas auch absolut keine Ahnung. Das sind eben rechtlich eigentlich saublöd und haben von allem jenseits ihres Polizeirechts und der darauf aufbauenden Dienstvorschriften und ein ganz bisschen Strafrecht überhaupt keine Ahnung. Und das gilt auch für deren Vorgesetzte. Die haben eben kein Jura studiert. Und alles was die dann á la "Kompetentes Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit" da durchexerzieren ist im Grunde genommen der Versuch, ihre eigene Dummheit zu vertuschen im Wissen, dass die ja nachher alles "schönschreiben" können in ihren Berichten, damit ihnen niemand als Leder kann.

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LordofDark1981  25.05.2024, 03:20
@MatzeFelix

Das ist dann meistens so. Nachbarschaftsstreitigkeiten sind nicht gerade deren liebstes Beschäftigungsfeld. Weswegen sind denn Anzeigen erstattet worden? Sowas zieht sich ja von der Anzeige bis zur Einstellung immer etwas.

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MatzeFelix 
Fragesteller
 25.05.2024, 03:21
@LordofDark1981

Den Namen wissen sie von der Polizei durch unsere Anzeigen gegen sie ! Da dieser Nachbar versucht hat in meine Wohnung einzudringen.

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MatzeFelix 
Fragesteller
 25.05.2024, 03:25
@LordofDark1981

Die Anzeige haben wir erstattet weil der Nachbar versucht hat in meine Wohnung einzudringen, woran ihn mein Partner gehindert hat.

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LordofDark1981  25.05.2024, 03:25
@MatzeFelix

Naja, ist ja kein Pappenstiel, sowas. Und wenn du dich dann - ggf. mit Hilfe eines anwesenden Besuchers wehrst wäre das ja durchaus statthaft. Wie gesagt. DU entscheidest qua Hausrecht, wer, wann und wie lange deine Bude betreten darf und im Zweifel auch, wann der wieder zu gehen hat oder ob er rein darf oder nicht.

Allerdings sind solche wechselseitigen Anzeigen durchaus ein Beleg dafür, dass der Hausfrieden gestört ist. Ungeachtet der Initiatoren derartiger Streitereien. Aber es überwiegt immer noch dein Interesse an einer ungestörten freien Lebensführung gegenüber dem Hausrecht eines Vermieters. Unbedingt zum Anwalt damit und da hättet ihr längst hinmüssen, schon nach derartigen Auftritten der Nachbarn.

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LordofDark1981  25.05.2024, 03:27
@MatzeFelix

... was ja durchaus auch statthaft ist. Hausrecht ist ja ein durchaus auch notwehrfähiges Rechtsgut. Allerdings muss die Gegenwehr im Verhältnis zum Angriff stehen, geeignet sein, (in dem Fall) das Eindringen zu verhindern und darf auch die Grenzen des Erforderlichen nicht überschreiten (also noch drei mal in den Poppes treten, wenn der Knabe schon auf dem Rückzug ist beispielsweise geht nicht und wäre dann strafbar).

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MatzeFelix 
Fragesteller
 25.05.2024, 03:28
@LordofDark1981

Ist bereits alles in die Wege geleitet, vielleicht sollte ich auch noch erwähnen, dass mein Partner den Hausverwalter einige Male auf Schäden der Beleuchtung auf dem Hof im Keller und Dachboden hingewiesen hat, letztmalig zwei Tage vorher mit Fristsetzung.

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MatzeFelix 
Fragesteller
 25.05.2024, 03:30
@LordofDark1981

Tatsächlich wurde mein Nachbar nur daran geändert, die Wohnung zu betreten und wieder raus geschoben. Es wurden keine Schläge ausgeteilt oder sonstiges.

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LordofDark1981  25.05.2024, 03:31
@MatzeFelix

Naja, auch das ist erstmal nichts Verwerfliches. Kommt natürlichauch auf die Art und Weise an und eigentlich ist es DEINE Aufgabe, nicht seine...

Frist setzen und eine angemessene Mietminderung androhen wäre sicherlich statthaft, wenn es durch DICH passiert. Er hat ja keinen Vertrag mit dem Vermieter etc. DA sollte schon ein gewisses Maß an Zurückhaltung an den Tag gelegt werden. Ich würde als Vermieter auch dann fragen "wer sind sie denn, kenne ich sie, haben wir einen Vertrag"...

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LordofDark1981  25.05.2024, 03:32
@MatzeFelix

DAs ist für sich genommen ja völlig okay in dem Kontext. Warum wollte er denn in die Bude rein überhaupt? Ich meine... ich habe auch schon mal bei meinen Nachbarn vor der Tür gestanden, aber ungefragt reinmarschiert bin ich nie, sondern entweder auf Aufforderung oder wenn sich das aus der Situation heraus klar ergeben hat, dass es okay war.

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MatzeFelix 
Fragesteller
 25.05.2024, 03:34
@LordofDark1981

Tatsächlich habe ich den Vermieter mitgeteilt, dass mein Partner meine Interessen vertritt und diesbezüglich mehr das Vertrauen besitzt.

ich muss sagen, dass mein Partner auch einiges gegenüber der Hausverwaltung durchgesetzt hat und auch die Mietminderung wegen dem psychischen Terror hat er durchgesetzt.

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LordofDark1981  25.05.2024, 03:41
@MatzeFelix

Da musst du natürlich aufpassen.

Mietminderungen sind gefährlich, wenn diese nicht ganz klar von einem Gericht auch so bestätigt werden bzw. würden. Ohne Anwalt würde ich da definitiv nichts machen, bestenfalls die Miete "unter Vorbehalt" zahlen und erst wenn ein Anwalt klar sagt, dass in einem gewissen Maß die Miete gemindert werden kann dann (rückwirkend) mindern.

Psychoterror durch Nachbarn ist nicht unbedingt ein Minderungsgrund und du solltest schon anhand sehr konkreter Protokolle belegen können, wie sich dieser darstellt.
Leg dir auf jeden Fall DAS Geld plus ein paarhundert Euro extra auf die Seite, falls der klagt und Recht bekommt. Sonst bist du schneller fristlos auf der Straße als du gucken kannst.

UND: Einen unbeteiligten Dritten, der kein Anwalt ist muss ein Vertragspartner nicht unbedingt als Interessensvertreter akzeptieren. DARUM: Anwalt nehmen und nicht selbst irgendwie als Laie da rumrühren. DAS ist einfach zu gefährlich, gerade wenn es um die Wohnung als Grundlage des Lebens geht. So einfach findet man im Moment dank Flüchtlingswellen etc. keine Wohnungen zu bezahlbaren Preisen mehr. Sonst hätte ich dir schon vor einigen Beiträgen empfohlen, dir schnellstmöglich eine andere Bude zu suchen.

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MatzeFelix 
Fragesteller
 25.05.2024, 03:53
@LordofDark1981

tatsächlich bin ich und mein Partner einem Mieterschutzverein beigetreten, und mein Partner hat alles mit dem Mieterschutzverein gesprochen und sich durch Rechtsanwälte des Vereins beraten lassen. Diese haben auch die Schriftstücke, die dafür notwendig waren, vorgefertigt also uns geschickt und mein Partner hat sie der Hausverwaltung weitergeleitet. Somit ist alles rechtens und auch abgesichert.

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LordofDark1981  25.05.2024, 03:54
@MatzeFelix

Das sicherlich. Aber es wäre einfacher und rechtssicherer - und auch als Druckmittel effektiver - gewesen, das direkt die Anwälte dort machen zu lassen. Damit wäre dann dein Partner auch nicht in den Fokus des Hausverwalters gekommen ;)

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MatzeFelix 
Fragesteller
 25.05.2024, 03:55
@LordofDark1981

Gebe ich dir recht, aber sowas übernimmt der Mietverein an für sich nicht. Sollte es zu rechtlichen Streitigkeiten kommen, sind wir allerdings durch eine Mietrechtschutz durch den Verein abgesichert.

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LordofDark1981  25.05.2024, 03:58
@MatzeFelix

Rechtsstreitigkeiten müssen ja nicht erst vom Gegenüber erklärt werden. Und einen Anwalt zu beauftragen, eine Mietminderung wegen eines Mangels zu kommunizieren ist ja ein Rechtstreit. Und das wirkt eben deutlich besser als jedes vorgefertigte Musterschreiben.

Im Zweifel statt eines Mietervereins dann doch lieber eine Rechtschutzversicherung nutzen. Kostet in der Regel auch nicht viel mehr und ist dann deutlich umfangreicher in den Leistungen. Und gute Versicherungen decken dann auch mal ein Beratungsgespräch beim Fachanwalt ab.

DArum halte ich persönlich auch nicht so viel von Mietervereinen. Die sind besser als nichts, aber ein umfassender Rechtschutz via Versicherung ist oft sogar günstiger und leistet im Notfall mehr. Und du kannst dir meistens den Anwalt noch frei aussuchen und hast sogar teilwesie Notfall-Hotlines am Wochenende.

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MatzeFelix 
Fragesteller
 25.05.2024, 12:36
@LordofDark1981

Tatsächlich verfüge ich doch über eine Rechtsschutz über den Mietverein

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LordofDark1981  25.05.2024, 17:15
@MatzeFelix

Das ist richtig, allerdings nicht mit freier Anwaltswahl und einigen Einschränkungen, wenn ich das so lese. Da gibt es für oft weniger Geld bessere Leistungen. Einfach mal vergleichen ggf.

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