kann mein kind auch in einen anderen land zur schule gehen

1 Antwort

Hallo Said001!

Natürlich geht das. Melden Sie das Kind von der Schule ab und verbringen Sie es ins Ausland. Sie brauchen dafür nicht einmal zwingend einen Schulplatz. Was aber ganz, ganz wichtig(!) ist: sie müssen das Kind auch beim Einwohnermeldeamt (EMA) abmelden. Wenn Sie das nicht tun, kommen Sie gleich zweimal mit dem Gesetz in Konflikt. Zum einen müssen beim EMA gemeldete Kinder, die schulpflichtig sind, auch in diesem Einzugsbereich in die Schule gehen. Ist das Kind nicht in der Schule, obwohl es bei der EMA gemeldet ist, droht ein Bußgeld wegen Schulpflichtverletzung. Zum anderen haben Sie die Pflicht, sich oder Ihre Kinder beim EMA abzumelden, wenn Sie bzw. Ihre Kinder, ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegen. Tun Sie das nicht, droht Ihnen obendrein ein Bußgeld vom EMA wegen Verstoßes gegen das Meldegesetz.

Das hat folgenden Hintergrund (und stelle ich auch beruflich vermehrt fest): die Kinder besuchen eine ausländische Schule und sind bei Verwandten im Ausland untergebracht. Die in Deutschland lebenden Eltern kassieren hier aber Steuervergünstigungen und Kindergeld, so lange die Kinder bei ihnen melderechtlich gemeldet sind. Und das geht natürlich nicht und ist Sozialbetrug. Wenn so etwas wiederholt oder hartnäckig versucht wird, kann das sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.

Gruß Navvie

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit vielen Jahren in der Bildungsverwaltung