Kann man unter 14 Jahren Sex haben aber mit einen Gleichalten?

2 Antworten

Kann man unter 14 Jahren Sex haben aber mit einen Gleichalten?

Ja, ist rechtlich nicht verboten. Entsprechend:

Ich habe einen Freund und wir beide sind unter 14 Jahren alt,er ist auch gleichalt und ich würde gerne wissen ob es strafbar ist wenn wir Geschlechtsverkehr hätten?

Nein, ist nicht strafbar. Und wird es auch nicht werden, wenn ihr älter werdet.

Was die Rechtslage in Deutschland angeht: Wenn Ü14 (Jugendliche und Erwachsene) und U14 (Kinder) miteinander Sex haben, wäre das für den Ü14 strafbar, würde aber in so einer Situation wie hier (geringer Altersunterschied) nicht bestraft. Dafür gibt es im Gesetz extra eine Ausnahmeregel.

Sind hingegen noch beide U14, dann ist der Sex ohnehin nicht gesetzlich verboten. Kinder sind zwar nicht im Gesetzestext als Täter ausgenommen, sondern sie sind es bereits vorher durch den Gesetzesgrund (Schutzzweck): "Dem Gesetzgeber ist es nicht ein Anliegen, Sex unter einem bestimmten Alter zu verbieten, sondern sicherzustellen, dass besonders junge Leute davor geschützt sind, von älteren Personen sexuell ausgenutzt zu werden." (Weidinger)

Einfacher ist es in Österreich und der Schweiz: Dort gibt es für solche Fälle in den Gesetzen einen maximal zulässigen Altersabstand von 3 bis 4 Jahren.

Aber: In Deutschland dürfen die Eltern bis 14 Sex verbieten - oder fördern: Ihre Entscheidung. Vorher um Erlaubnis fragen muss man allerdings nicht.

Ab 14 hat man dann das RECHT, dies selbst zu entscheiden. Also ggf. auch gegen den Willen der Eltern. Man ist dann sexualmündig.

Es ist nicht erlaubt. Da ihr beide jedoch unter 14 Jahre alt seid, kann man euch rechtlich nicht bestrafen.

Wenn eure Eltern davon erfahren könnte es Stress geben. Und ihr solltet Kondome verwenden, da du vermutlich keine Pille oder eine andere Verhütung nimmst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Learning by doing

Toski137253  03.06.2023, 20:48

Was laberst du wtf, wen die beiden unter 14 sind dürfen Sie es. Sollte aber das Mädchen z.B. 13 sein und der Junge ist 14 das ist verboten

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Warrior2022  06.06.2023, 00:29
@Toski137253

Erkundige dich bitte erst bevor du Blödsinn schreibst und andere beleidigst.

Mit Blick auf die §§ 176 ff., 180, 182 StGB ergibt sich, dass die sogenannte Schutzaltersgrenze bei 14 Jahren liegt, das heißt, erst ab diesem Alter - also 14 - haben Jugendliche grundsätzlich das Recht, Geschlechtsverkehr zu haben.
Ab dem 14. Lebensjahr ist man bedingt strafmündig und kann für sein Fehlverhalten zur Verantwortung gezogen werden und nach dem Jugendstrafrecht "bestraft" werden.

aber ...

Wenn zwei Kinder, die beide erst 13 Jahre alt sind, aneinander sexuelle Handlungen vornehmen, liegt keine Strafbarkeit vor, da beide noch nicht strafmündig sind und somit den Tatbestand erst garnicht verwirklichen können. Beide können demnach nicht bestraft werden.
Sehr wohl kann aber das Familiengericht Erziehungsmaßnahmen anordnen; sprich, dass die Eltern des Kindes professionelle Hilfe bei der Erziehung erhalten oder dergleichen. Es kann auch dazu kommen, dass die eine Seite die andere Seite zivilrechtlich in Anspruch nimmt.

Wenn 13jährige Schaufenster einwerfen oder Autos zerkratzen können sie auch nicht bestraft werden, die Eltern müssen dann trotzdem dafür haften

Wenn du was anderes behauptest gehörst du womöglich zu einer Gruppe von Unwissenden die hier nur Blödsinn verbreiten und Unwissenheit glänzen wollen.

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Libertinaerer  06.06.2023, 13:48
@Warrior2022

Oh, und übrigens:

die Eltern müssen dann trotzdem dafür haften

Quatsch. Man ist grundsätzlich ab 7 deliktfähig, und rechtlich selbst verantwortlich.

So viel also dazu:

Wenn du was anderes behauptest gehörst du womöglich zu einer Gruppe von Unwissenden die hier nur Blödsinn verbreiten und Unwissenheit glänzen wollen.
😂👍
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