Kann man sich selbst entmündigen lassen wenn man mit seinem Leben überfordert ist?
und dass man dann praktisch in so eine heim-artige institution kommt, wo man z.b. interne arbeiten verrichten kann wie küchendienst, gärtnerei, wäscherei usw., mit anderen unmündigen zusammenlebt und von aufsichtspersonal betreut wird?
5 Antworten
Hätte gern noch ein paar Angaben gehabt,aber ich versuche es mal so. Also, zuerst mal kannst Du eine Betreuung selbst anregen.Dazu meldest Du dich auf dem Vormundschaftsgericht, das für Deinen Bezirk/Ort zuständig ist. Dort kannst Du Vordrucke bekommen, die Dir den Antrag etwas erleichtern. Wenn der Antrag ausgefüllt ist, reichst Du ihn dort ein, in den nächsten Wochen darauf, wird sich ein Vormundschaftsrichter persönl. bei Dir melden, um sich vor Ort ein Bild von Dir u. der Situation machen zu können,um dann zu entscheiden was notwendig ist.Da Du ja scheinbar noch mobil bist kann es auch sein das Du zu dem V-Richter mußt,und er nicht kommt. Achja u. es ist kein psychiatr.Gutachten notwendig.Evtl. ist ein Attest vom Hausarzt nötig,das bestätigt,das Du zur Zeit ausgelaugt,überfordert etc. bist. Wenn Du es Dir finanziell leisten kannst,dürfte es auch kein Problem sein, in einer Institution für betreutes wohnen unter zu kommen. Schwieriger wird es werden wenn Du zB. Hartz4 Empfänger bist, da ein Zimmer,oder Wohnung,in solch einer Einrichtung viel teurer ist als eine normale Wohnung.LG Sugar
Das mit der Entmündigung geht heutzutage nicht so einfach.
Aber Du kannst eine gesetzliche Betreuung bekommen, die sich dann um bestimmte Bereiche kümmert. Frag' doch mal beim Gesundheitsamt nach.
Ich weiß nicht, wie alt du bist, daher folgende Antwort: Du kannst dich an das Jugendamt wenden, aber auch an das Vormundschaftsgericht. Es gibt eine ganze Reihe Menschen, die sich bestimmten Sachen total überfordert fühlen, und es ist gut, dass du es selbst festgestellt hast. Es wird zu Gesprächen kommen und man wird dir eine/n Betreuer/in zuweisen, wenn du willst, nur allein für eine bestimmte Sache. Eine solche Betreuung habe ich schon mal für eine junge Frau übernommen, die mit ihren Geldgeschäften nicht klar kam. Alles Andere konnte sie allein bewältigen. Hab Mut, dich den Fachleuten anzuvertrauen.
kann man mit sicherheit. Aber frag doch mal einen Anwalt
Wo kann ich denn rausfinden, welches Gericht für mich zuständig ist?
Da ich fast 25 bin, wird das Jugendamt wohl nicht mehr für mich zuständig sein,oder?