Kann man nach dem Studium deutsche Bürgerschaft beantragen?
Hallo zusammen ,
seit 2008 bin ich in Deutschland für mein Studium. Voraussichtlich bin ich nach 2 Semestern mit meinem Studium fertig. ich komme aus der Türkei und würde nach meinem Studium in Deutschland arbeiten.
Möchte gern wissen , welche Bedingungen erfüllt sein müssen , damit man deutsche Bürgerschaft beantragen kann ?
ist das überhaupt möglich ?
Vielen Dank im Voraus
2 Antworten
Bei türkischen Studierenden ergeben sich diese Arbeitnehmerrechte aus Artikel 6 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation (ARB 1/80). Ihre Rechte als Arbeitnehmer verfestigen sich ab einem Jahr regelmäßiger Beschäftigung im Rahmen der 120-Tage-Regelung oder als studentische Nebentätigkeit und nach vier Jahren kann der freie Zugang zum Arbeitsmarkt erlangt werden. Über die Einzelheiten berät Sie Ihre zuständige Ausländerabteilung.
wenn Du während Deines Studiums schon gearbeitet hast, anschließend einen gut bezahlten Job bekommst verkürzt das Deine Zeit die Du brauchst um eingebürgert zu werden... in der Regel beträgt die sonst 8 Jahre ..
nach Beendigung des Studiums::: Während der 18 Monate, die Ihnen nach § 16 Abs. 4 AufenthG für die Suche eines Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes zur Verfügung stehen, dürfen Sie uneingeschränkt jede Erwerbstätigkeit, also auch jedes Praktikum oder eine Trainee-Stelle ausüben. Sie dürfen während der Arbeitssuche auch selbständig arbeiten.
9.2 Nicht-EU-Bürger/-innen Absolvent/-innen deutscher Hochschulen haben Anspruch auf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 18b AufenthG, wenn sie eine dem Abschluss angemessene Erwerbstätigkeit ausüben, seit zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18, 18a, 19a oder § 21 AufenthG besitzen (wenn Sie zwischendurch länger als 6 Monate ausreisen, wird die Zeit davor nicht mitgerechnet) und 24 Monate Beiträge zu einer gesetzlichen oder privaten Rentenversicherung geleistet haben.
dieses und mehr findest Du unter :::http://www.uni-hamburg.de/piasta/aufenthaltsrecht_2011.pdf
viel Glück und eine tolle Anstellung ..wünsche ich Dir :)h
Vielen Dank für deine hilfreichste Antwort und Wünsche !!
schau' z. B. mal hier hier nach: