Ich habe heute eine neuen Aufenthalts(titel)-Karte beantragt und diese soll wohl zwischen 4-8 Wochen ankommen. Jedoch trete ich schon in 4 Wochen eine Reise an und würde gerne wissen wie ich das bewerkstelligen soll. Ich habe von der Ausländerbehörde eine "Bescheinigung der Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels" erhalten die lange genug gültig ist. Auf die Frage, ob ich mit dem Papier reisen dürfte, antwortete die Sachbearbeiterin, dass es mein eigenes Risiko wäre, damit zu reisen. Beantwortet also die Frage nicht wirklich. In meinem alten türkischen Pass(welcher genau an dem Tag abläuft, an dem meine Rückkehrreise stattfindet), war der Aufenthaltstitel noch eingeklebt(unbefristet). Vor 2 Wochen habe ich meinen neuen Pass erhalten. Eventuell kann ich mit beiden Pässen noch reisen?
Ich habe jetzt etwas nachgeforscht und es heißt, dass man mit einer sogenannten Fiktionsbescheinigung (§81.4) reisen dürfte. Ich habe jedoch nirgendwo die Info gefunden, wie man denn diese beantragen könnte. Kann es sein, dass diese Bescheinigung, die ich erhalten habe, als Fiktionsbescheinigung dient? Falls nein, wie beantragt man eine Fiktionsbescheinigung, damit ich meine Reise trotzdem antreten kann.
Ich bedanke mich schonmal im Voraus!