Kann man mit 14 Sonntags Zeitungen austragen?

2 Antworten

Nein, das geht nicht. Zunächst könnte man grundsätzlich erst ab 15 Jahren arbeiten (Umkehrschluss aus Paragraph 5 Abs. 1 und Paragraph 2 Abs. 1 und 2 JArbSchG). Das Austragen von Zeitungen ist aber als Ausnahme i. S. d. Paragraphen 5 Abs. 4a JarbSchG über die KindArbSchV in Paragraph 2 Abs. 1 Nr. 1 eingefügt worden. Diese zulässige Beschäftigung muss aber nach Paragraph 2 Abs. 3 KindArbSchV den übrigen Schutzvorschriften des JArbSchG entsprechen. Und hier hast du korrekt dargestellt, dass nach Paragraph 16 Abs. 1 und Paragraph 17 Abs. 1 JArbSchG jeweils ein Beschäftigungsverbot für Samstage und Sonntage vorsehen. Die jeweiligen Abs. 2 der Grundlagen zeigen keine Ausnahmen für Zeitungsaustragen vor.