Kann man jemanden wegen Bildbearbeitung anzeigen?
Hallo zusammen,
Wir alle kennen es:
WhatsApp Gruppen mit vielen Leuten. Sei es der Freundeskreis, oder Arbeitskollegen, oder sonst etwas.
Schnell entsteht da Mobbing, oder das, was im "Freundeskreis" oder auf der Arbeit startet, wird im Chat weitergeführt.
Konkreter Fall:
Wir sind mit 13 Mann in einer WhatsApp Gruppe. (Freundeskreis)
Es hat sich eingebürgert, dass Kumpel A von Kumpel B und C geärgert wird. Und zwar wird bei jeder Gelegenheit das Gesicht von Kumpel A per Fotoapp ausgeschnitten und in irgendwelche anstößigen, demütigenden oder auch "lustigen" Bilder reinbearbeitet. (Kopf ausgetauscht).
Mich als stillen Beobachter der Situation stört es schon extrem und ich will mir gar nicht vorstellen wie es Kumpel A damit geht.
Vor allem kennen wir alle diese Leute, die einfach nicht müde werden zu ärgern und sogar auch noch (so scheint es zumindest) über sich selbst lachen können. Leute mit denen man auch nicht vernünftig reden kann.
Mir ist schon klar, was jetzt einige schreiben werden: "Redet mit Ihnen, verlasst die Gruppe, usw..."
Aber das soll jetzt nicht das Thema sein.
Meine Frage ist ganz konkret:
"Kann eine betroffene Privatperson erfolgreich eine andere Privatperson anzeigen, wenn diese bearbeite Bilder mit dessen Kopf in Umaluf bringt?"
Wie immer bitte nur antworten, wenn ihr euch zumindest relativ sicher seid.
Am besten noch mit Erklärung oder Paragraphen oder ähnliches.
Ich bedanke mich im Vorraus für eure Antworten.
Beste Grüße 😉
3 Antworten
WhatsApp Gruppe. (Freundeskreis)
Damit sollte sich doch jedes Problem von selbst geklärt haben. Es sei denn, Du nutzt das Wort 'Freund' inflationär.
"Meine lieben Freunde, bitte lasst es doch ganz einfach sein." Richtige Freunde nehmen das Ernst.
Und dann kann man diese WhatsApp-Gruppe ja immer noch verlassen. Dann waren es aber vermutlich auch keine Freunde.
Und dann kannst Du natürlich auch Deinen Nachbarn dafür anzeigen, dass er erst um 07:30 Uhr aufsteht. Es stellt sich die bloss die Frage, weshalb sich die Staatsanwaltschaft dafür interessieren sollte.
Solange, das nicht wirklich öffentlich geht, und nur in eurer privaten WhatsApp Gruppe passiert, wird sich da niemand für intressieren..wenn die Bilder aber mal auf Facebook oder Instagram landen, d.h. wirklich öffentlich sind, ist das ganz schnell was anderes. In dem Fall denke ich nicht, dass es einen expliziten Paragraphen für Bildbearbeitung gibt. Je nachdem, wie weit das Ganze geht, könnte ich mir aber gut vorstellen, dass das unter Beleidigung, beziehungsweise Üble Nachrede fallen würde:
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Man kann jeden wegen allem anzeigen.
Die Staatsanwaltschaft wird sich aber einen feuchten Kehricht dafür interessieren, wenn sich irgendwelche Hirnis privat nerven.