Kann man ein Jahr schulisch gesehen "aussetzen"?

2 Antworten

Wenn du das 18. Lebensjahr vollendet hast, bist du nicht mehr schulpflichtig. Du kannst die Zeit die dir bleibt aber auch gerne nutzen!

  • Zeitarbeit oder ein gnaz normaler Job auf befristeter Basis.
  • Langzeitpraktikum (muss in zwischen bezahlt werden)
  • eine alternative Schulform wie BVJ, BGJ etc.
  • ein freiwilliges soziales Jahr.

lg, Anna

1.) Wenn für dich noch Schulpflicht besteht, dann gibt's kein "Aussetzen". Dann musst du zur Schule oder zur Berufsschule gehen. Schulpflicht hängt ab vom Bundesland.

2.) So ein Aussetzer ist sowieso überhaupt nicht empfehlenswert, denn danach wird's schwierig, wieder in den Schul- und Lern-Rhythmus zurückzufinden.