Kann man den Begriff „Endgültig“ mit Dauerhaft, Tod vergleichen?
Ich sehe in manchen Gerichtsbeschlüssen die Begriffe „Endurteile“ dass ist ähnlich wie Endgültig und Unwiderbringlich.
Aber was heißt denn genau „Endurteil“ eigentlich?
heißt es, dass man nicht mehr auf freiem Fuß kommt?
Wie z.b „Der Beklagte wird Verurteilt.“
5 Antworten
Es müsste das oberste Gericht sein, damit "endgültig" mit einem unwiderruflichen Tod in Einklang zu bringen wäre.
Bei kleineren Gerichten, kommt oft der Zusatz, dass er anfechtbar ist.
Falls nicht kapiert:
Da kann auch stehen, dass man endgültig freigesprochen wird!
Endurteil heißt für mich, dass nach Beendigung des gesamten Prozederes jetzt das Urteil gesprochen wird.
Der Begriff Endurteil in der Rechtssprache bedeutet, dass das Gericht eine abschließende Entscheidung in einer Sache getroffen hat. Es ist das Urteil, das den Prozess beendet. Es ist „endgültig“ in dem Sinne, dass es den Rechtsstreit abschließt, aber nicht unbedingt „unwiderruflich“ oder „unumstößlich“. In den meisten Fällen kann gegen ein Endurteil noch Rechtsmittel, wie Berufung oder Revision, eingelegt werden.
Ein Endurteil bedeutet also nicht automatisch, dass der Verurteilte nie mehr auf freien Fuß kommt. Es bezieht sich auf die endgültige Entscheidung in diesem Stadium des Verfahrens, kann aber von höheren Instanzen überprüft oder geändert werden.
Das heißt, dass das Urteil so nicht mehr angefochten werden kann. Ob und Wann man wieder auf freien Fuß kommt, hat damit aber nichts zu tun.