Kann man bei Pkw die Anhängelast erhöhen?

3 Antworten

Die technisch zulässigen Anhängelasten von PKW variieren je nach Modell und Bauart sowie Anhängerkupplung zwischen 500 kg und 2000 kg, 

in den meisten Fällen liegen sie bei 1200 kg bis 1500 kg. 

Bei schweren Pkw mit getrenntem Fahrgestell (z. B. Leiterrahmen) liegen die technisch möglichen Anhängelasten in der Regel höher als bei Fahrzeugen mit selbsttragender Karosserie.

https://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%A4ngelast

1. Anhängelast (§ 42 StVZO)

Die gezogene Anhängelast bei Krafträdern, Pkw und Lkw darf weder das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des ziehenden Fahrzeugs noch den vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder  amtlich als zulässig erklärten Wert überschreiten.

Hinter Krafträdern und Pkw's dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat. 

Die Anhängelast darf dann höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.

                                    (Leergewicht Zugwagen + 75 kg)
Also Anhängelast  =   ———————————————      = max. 750 kg 
                                                            2

http://www.anhaengerhandel.de/anhaenger-stuetzlast-anhaengelast.html

Mein Auto darf nur 1.400 kg gebremst ziehen. Darf ich jeden Anhänger (z.B. einen 2.500-kg-Anh.) dahinter hängen ? 
Selbstverständlich. 

Die angegebene Last von 1.400 kg darf nur nicht tatsächlich überschritten werden. 

Wäre es nicht so, gäbe es keine Anhängervermietung. 

Dort "passt" ja nie ein Anhänger zum Kunden-Pkw.
Anhänger und Ladung dürfen also zusammen nicht mehr als 1.400 kg wiegen.

http://www.kochanhaengerwerke.de/sonstiges/service-und-info/was-darf-mein-pkw-ziehen.html

Der TÜV kann Dir sagen, ob das unter welchen Umständen möglich ist.

Wenn das technisch möglich sein sollte, wird der TÜV Dir sagen, was Du dazu machen musst. Das kann zum Beispiel der Einbau anderer (effektiv wirkender) Bremsen sein oder der Einbau einer anderen Anhängevorrichtung. Das musst Du aber mit dem TÜV abklären.