Kann man bei dem Motorrad Yamaha R125 beide Lichter an haben?

3 Antworten

Abblendlicht oder Fernlicht zusammen nur wen es so gebaut ist und nicht selber so was zusammen geklatschtes ist nicht zulässig nur die Serie ist erlaubt was das Werk verbaut hat alles andere muss abgenommen werden oder es führt zur Versagung der Zulassung  .

Lichttechnik.
Nach §§ 49a - 54 StVOZ // 93/92 EWG.

Abblendlicht: vorgeschrieben
Mindestanzahl: 1, nach EG auch 2
in der Breite nach EG: bei 2 Scheinwerfern
maximaler Abstand zueinander 200 mm, symmetrisch zur Fahrzeug-
Längsachse in der Breite nach StVZO:
maximal 200 mm zum Fernscheinwerfer,
symmetrisch  zur Fahrzeug-Längsachse
in der Höhe: 500–1200 mm, nach StVZO vor EZ 1. Januar 1988
bis 1000 mm
Fernlicht:vorgeschrieben
Mindestanzahl: 1 oder 2 in der Breite bei 2 Scheinwerfern:
maximaler Abstand der leuchtenden Flächen zueinander
200 mm in der Höhe: keine besondere Vorschrift blaue Einschaltkontrollleuchte vorgeschrieben, nach StVZO
auch Anzeige durch Schalterstellung zulässig

Begrenzungsleuchten und Standlicht: nach EG vorgeschrieben, nach
StVZO zulässig Mindestanzahl: 1, nach EG auch 2 in der Breite: symmetrisch zur Fahrzeug-Längsachse nach StVZO nur im Scheinwerfer
in der Höhe: 350-1200 mm,nach StVZO bis 1500 mm

Ist verboten, selbst wenn man es irgendwo kaufen kann. Es erlischt die Betriebserlaubnis.

Warum stört es dich? Wenn du drauf sitzt -> siehst du es nicht.

Lass es wie es ist, das mit den 20% ist Blödsinn und blendet den Gegenverkehr. Oder willst du dich in die Liga der Vollhonks einreihen, welche immer mit Fernlicht fahren müssen damit sie nicht übersehen werden?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selberschrauber und -macher.