Kann ich wegen Rufschädigung anzeigen?

2 Antworten

"Nun hat sich herausgestellt, dass er definitiv unschuldig ist."

Hat er eine Strafanzeige bezüglich Falsche Verdächtigung gestellt?

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html

"kann ich die Dame die eine Falschaussage getätigt hat auch anzeigen aufgrund der Durchsuchung in meiner Wohnung in Form von Rufschädigung?"

Eine Hausdurchsuchung ist eine polizeiliche Maßnahme und keine Rufschädigung. Du kannst den Vermieter aber darauf hinweisen, dass sich diese HD nicht auf dich bezog. Und der Beschuldigte unschuldig ist und dieser Gegenmaßnahmen erwägt.

Üble Nachrede ist, wenn Person A wahrheitswidrig sagt (zu einer Person), dass Person B, klaut. Dies aber nicht stimmt. https://dejure.org/gesetze/StGB/186.html

Da Du nicht Geschädigter bzw. Beschuldigter bist, kannst Du niemanden anzeigen. Er wohnt halt nur bei Dir. Es finden täglich Hausdurchsuchungen statt, wo der Beschuldigte, nicht zugleich der Mieter ist.

Die Polizei hat das Recht zu ermitteln.

Der Geschädigte, in deinem Fall, dein Freund kann Anzeige bezüglich Falsche Verdächtigung StGB 164 stellen. Er sollte es gut begründen und beweisen können.

Höchstens zivilrechtlich ist vielleicht Schadensersatz möglich. Das wäre aber ein langer Klageweg. Am Besten Anwalt einschalten.

Annabeelu205 
Fragesteller
 24.11.2021, 20:31

Dankeschön. Ich habe ja bereits geschrieben, ich weiß das die Polizei das machen darf. Mir geht es hier halt nur um das Mädel….. ja er hat bereits anzeigen gestellt wegen Falschaussagen etc.

vielen Dank trotzdem!

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Anhand der vorhandenen Informationen unmöglich zu sagen.

Grundsätzlich ist es Strafbar, wenn man wissentlich falsche Informationen über jemanden in Bezug auf Straftaten verbreitet.

Nun wissen wir jetzt aber nicht ob das der Fall ist oder nicht.

Hat also jemand bewusst falsche Informationen gestreut, welche Grundlage für die Durchsuchung waren, könnte man diese Person belangen. Wichtig ist aber die Absicht in Bezug auf die falsche Information. War es keine Absicht (Missverständnis, Fehlinterpretation o.ä.) dann ist es auch keine Straftat.

Die Polizei kannst du aber natürlich nicht dafür belangen, dass sie ihren Job machen. Ausnahme: die Durchsuchung selbst war rechtswidrig (wovon ich anhand der Infos erstmal nicht ausgehe).

Annabeelu205 
Fragesteller
 24.11.2021, 20:00

Mir geht es um die Person die diese Anzeige gemacht hat und es steht mittlerweile fest das diese wissentlich eine Falschaussage gemacht hat - wie geschrieben ist es definitiv eine Falschaussage. Es liegen genug Beweise bei der Polizei etc vor.

Mir geht es nicht um die Polizei! Sondern um das Mädchen das wissentlich eine Falschaussage gemacht hat um uns zu schaden.

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Annabeelu205 
Fragesteller
 24.11.2021, 20:01
@Annabeelu205

Das mit dem Vermieter und der Polizei etc weiß ich selber … mir geht es hier wirklich nur darum ob ich diese Person anzeigen könnte da bei mir dadurch diese Durchsuchung stattgefunden hat. Danke im Voraus

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xdgamer007  24.11.2021, 20:05
@Annabeelu205

Ausgehend davon, dass die Person tatsächlich bewusst solche Informationen gestreut hat um euch zu Schaden:

In frage kommen hier Straftaten gem. §§ 186, 187 StGB.

Dafür kann man die Person anzeigen.

Ich würde aber noch einen Schritt weiter gehen und die Person auf Schadensersatz verklagen. Dazu brauchst du zwar theoretisch keinen Anwalt, aber es wäre vllt. sinnvoll sich einen zu nehmen und zu prüfen, welche kosten man einklagen könnte.

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Annabeelu205 
Fragesteller
 24.11.2021, 20:07
@xdgamer007

Danke für die Antwort! Also es handelt sich da tatsächlich um eine ganze Bande…. Es ging sogar so weit das mein Freund in U-Haft saß aber nun Gott sei Dank sämtliche Beweise etc gegen dieses Mädchen und alle vorliegt. Selbstverständlich möchten wir das alles so nicht stehen lassen. Mein Freund sowieso nicht. Er hat bereits alle angezeigt wegen Falschaussagen. Ich wollte eben nur wissen ob ich dieses Mädchen auch anzeigen kann weil eben meine Wohnung durchsucht wurde wegen ihrer Falschaussage. Vielen Dank erstmal!

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