Ist es erlaubt nur an eine bestimmte Gruppe zu vermieten?
Darf man in Deutschland seine Wohnung z.B. ausschließlich an deutsche Medizinstudentinnen vermieten (und eine ebensolche Anzeige schalten) oder ist das als Diskriminierung untersagt?
13 Antworten
Das war mal in einem Hörbuch bzw. Buch von Günter Wallraff zu hören-lesen. Er hat sich als Schwarzafrikaner verkleidet und war in Köln auf Wohnungssuche.
Das Hörinterview mit einer Vermieterin wurde so wiedergegeben.
Die Vermieterin darf ihn nicht diskriminieren auf Grund der Hautfarbe etc. Sonst hat er Anspruch auf eine Entschädigung.
Man darf lediglich sagen, vielen Dank, wir melden uns.
Wen man letztendlich nimmt, bleibt dem Vermieter überlassen.
Besser wäre es, ein geregeltes Einkommen nachzuprüfen, bei der Auswahl der Interessenten:
Wenn die einen Lohnzettel vorlegen, erkundigst du dich bei den Chefs, ob der Lohnzettel tatsächlich von ihnen ist.
Auch bei einer Bürgschaft durch die Eltern, erkundigst du dich über das Verhältnis der Eltern: Arbeiten diese, oder leben sie vom Staat?
Heutzutage wird ja so viel gelogen und betrogen, dass man kaum noch weiß, was jetzt wirklich der Tatsache entspricht.
Lass dich also nicht von einem gehaltsintensiven Lohnzettel oder einer erfundenen Bürgschaft täuschen.
Schreib das aber NICHT in das Inserat, dass du die Gehaltsnachweise und Bürgschaften überprüfst, sonst sprechen sich die Interessenten mit Familie und Freunden ab: Einer spielt dann den Chef an der angegebenen Telefonnummer, usw.
Darf so nicht geschaltet werden, wäre diskriminierend.
Ablehnen ohne Grund wenns nicht ins Schema passt, geht jedoch durch
Kommt darauf an. Du kannst eine Wohnung als Montagezimmer vermieten oder als Studentenwohnung. Allerdings darfst du dich nicht dabei auf Mediziner beschränken sondern generell Studenten
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen."
-> "deutsch" und "innen" (nur Frauen!?? ) widerspricht diesem z.Zt. gültigen Gesetz.
Eine solche Anzeige zu schalten führt zu horrenden Strafen, falls Sie jemand anzeigt. Übrigens gibt es allein im BGB noch ca. 90 weitere Paragraphen zum Mietrecht. Dazu kommt noch das EEG, Mietpreisbremsen und allein die Feststellung der "ortsüblichen Vergleichsmiete" macht für einen Laien noch mehr Ärger.
Daher mein Tipp: Vermieten möglichst zurückfahren, auf keinen Fall noch neu bauen oder erweitern für Kleinvermieter, sondern Vermieten den hohen PolitikerINNEN selbst ( in deren Freizeit bzw. im Nebenerwerb) überlassen. !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Gern dürfen diese ihre Diäten in den Mietwohnungsbau investieren !!! ( Siehe auch meine andern Antworten zum Thema "Vermieten" und "Geldanlage", entstanden aus realen, glücklicherweise vergangenen Vermieter-Erfahrungen)