Kann ich Strafrechtlich belangt werden wenn ein Grinder den ich weggeworfen habe gefunden wird?
hallo,
gestern abend wurde ich von der polizei kontrolliert, habe sie aber kommen sehen und meinen Grinder vorher weggeschmissen. Ich hatte also keine Betäubungsmittel mehr bei mir also wurde ich auch für nichts belangt. danach sind die beiden in die richtung gegangen wo der grinder lag und als ich am abend noch nachgeschaut habe war dieser weg. angenommen sie würden fingerabdrücke nehmen würden sie mich auf die wache rufen und könnte ich dafür das ich den Grinder in der hand hatte belangt werden? sie haben meine personalien adresse telefonnummer etc
3 Antworten
Den Aufwand werden sie sich nicht machen. Außerdem kann es sein, dass irgendwer anders den Grinder gefunden hat.
Hallo,
kann mir nicht vorstellen, dass dieser Aufwand betrieben wird, wieso auch? Der Besitz von einem Grinder ist ja erstmal nicht illegal.
Bei uns in Bayern wird genau die von dir beschriebene Situation auch anders gehandelt: Wenn die Kollegen noch sehen, wie du etwas wegwirfst, wird eine Ordnungswidrigkeit nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz), welche mit bis zu 100.000€ Bußgeld geahndet werden kann - das macht jegliche Ermittlungen bezüglich einem möglichen BtmG Verstoß obsolet...
Naja, vorallem ist es halt wesentlich einfach. Das "Wegschmeißen" kann ich ja nachweisen, weil ich es gesehen habe, das Bußgeld ist ziemlich hoch. Was würde denn für eine Strafe bei 0,01g Marihuanaanhaftung an einem Grinder rauskommen? Ziemlich sicher eine Einstellung ;-)
Ich muss zugeben, ich war mit der Regelung am Anfang nicht wirklich einverstanden (für mich sticht eine Straftat halt doch noch eine Ordnungswidrigkeit), aber ich verstehe die Intention des Dienstherren...
Ich wohne ja selbst in Bayern und sehe, wie viel strenger hier generell Gras-Verstößen von der Polizei nachgegangen wird. Ist da tatsächlich so ein kollektives Denken bei euch auf der Dienststelle?
Jein?
Da möchte ich einen alten Satz zitieren: "Sche*ße fällt immer von oben nach unten".
In vielen anderen Bundesländern (#Berlin *hust*) verfolgen die Gerichte und die Staatsanwaltschaften Verstöße gegen das BtmG nicht mehr, wenn es sich lediglich um Besitz von der sogenannten "Eigenbedarfmenge" handelt. Demenentsprechend mehr Spielraum hat natürlich auch der Kollege, ob er jetzt die 0,X Gramm "übersieht" oder nicht => Kommt ja eh nichts dabei raus.
Hier in Bayern gibt es eine Einstellung wegen "geringer Menge" de facto nicht. Selbst bei irgend einer homöophatischen Menge wird noch ein Strafbefehl erlassen. Dementsprechend ist die Polizei halt auch dazu gehalten, die Verstöße zu ahnden.
Ich persönlich (Explizit: Nur meine Meinung, kein offizielles Statement der bayrischen Polizei) wäre ja für eine Marihuana Legalisierung.
Aber: Es ist nun mal aktuell verboten. Wenn ich KEINE Anzeige vorlegen würde, begehe ich eine Strafvereitelung im Amt - was mich meinen Job, meinen Beamtenstatus und - zeitweise - meine Freiheit kosten würde. Darauf haben weder meine Kollegen noch ich (hoffentlich nachvollziehbarerweise) besonders viel Bock...
dann hab ich ja auch in dem punkt noch glück gehabt weil das haben sie nicht gesehen.
Meine Erfahrung bezieht sich auch nur auf Bayern, weiß nicht, wie das in den übrigen Bundesländern gehandhabt wird... anderseits ist das KrWG ein Bundesgesetz, kann also schon sein - ach was weiß ich ^^
Und wegem dem Grinder: Alles cool, mach dir da keine Sorgen:-)
ja ich wohne in hessen. aber spielt ja in erster linie keine rolle weil ich ja glück hatte. vielen dank für die ausführliche antwort :)
Theoretisch könnten sie das, ja. Der Aufwand würde aber nicht im Verhältnis zu 0,0irgendwas Gramm stehen, also werden sie es nicht tun.
Interessant! Damit will man bezwecken, dass die Leute im Zweifelsfall lieber zugeben/zeigen, was sie da in der Tasche haben, als dass sie versucht sein könnten, sich durch schnelles Entsorgen aus der Affäre zu ziehen?