Kann ich geschenkte Sachen verkaufen?
Vor einigen Jahren habe ich von einer Bekannten eine Ledercouch geschenkt bekommen, die ich kaum benutze, weil sie mir zu hart ist - außerdem ist sie doch etwas zu groß für meine 45 qm Wohnung. Weil ich sie nicht einfach auf den Sperrmüll werfen möchte, überlege ich, sie an eine Möbelbörse zu verkaufen oder bei zu ebay versteigern. Kann ich das machen, oder muss meiner Bekannten etwas von dem Verkaufserlös abgeben?
20 Antworten
Geschenkt ist geschenkt - verkauf sie.
Falls Du dennoch moralische Bedenken hast, schenk ihr von einem Teil des Verkaufserlöses etwas Sinnvolles.
Sie hat sie Dir geschenkt. Ohne wenn und aber? Das weiß hier niemand. Falls nicht, verkauf sie. Wenn Du Dich moralisch verpflichtet fühlst, ihr einen Teil des Erlöses zu geben - gib ihn ihr.
Eine rechtliche Verpflichtung besteht grundsätzlich nicht; jedenfalls solange, wie bei der Schenkung nichts anderes ausgemacht wurde.
Die Couch gehört Dir. Wenn Dir die Bekannte lieb ist, kannst Du aber erwägen, den sicher nicht allzu üppigen eventuellen Verkaufserlös mit ihr zusammen bei einem schönen Essen oder so auf den Kopf zu hauen. Viel Spass dabei :-)
Ich empfehle Dir, die Couch einem Sozialkaufhaus zu übergeben. Dort bekommst Du zwar kein Geld dafür, sondern tust ein gutes Werk für Bedürftige. Dort werden Leute fit gemacht für den 1. Arbeitsmarkt und arme Leute können für wenig Geld dort einkaufen. Ich habe es bisher immer so gehandhabt.