Kann ich für ein ca. ein halbes Jahr nicht in die Schule gehen, und danach die Klasse wiederholen?
Sooo: Ich merke bei mir einfach, dass ich zu wenig Lust hab auf Schule. Hört sich jetzt witzig an, ist aber so: Ich kann mich einfach nicht dazu überwinden mit dem lernen anzufangen. Das Problem ist aber ne ganz andere Sache, und dazu möchte ich auch keine "hilfreichen" Tipps.
Ich wollte jetzt einfach mal wissen ob es theoretisch möglich ist, von jetzt an bis zu den nächsten Sommerferien nicht in die Schule zu gehen, und nach den nächsten Sommerferien wieder damit anzufangen. Ich gehe in die 11. Klasse (G8) und würde in der nächsten Klasse schon Abitur machen. Das is einfach zu früh für mich :(.
Also was mir an der ganzen Sache Sorgen bereitet ist: - Schulpflicht: kann ich ein halbes Jahr einfach "nichts" machen? (auch keine Ausbildung) - Oberstufe: kann man in der Oberstufe überhaupt wiederholen? usw.
Wäre dankbar wenn ein paar Leute mit Ahnung antworten würden, und nicht nur die, die irgendwelche "Vermutungen" haben. Danke.
7 Antworten
Sitzen bleiben geht immer, zur Schule muß man aber trotzdem gehen. Die Zeit sollte man nutzen um sich auf die wiederholung des Schuljahres vorzubereiten. Dann wird es das nächste Jahr etwas einfacher.
Fata Morgana 2010 hat im Grunde schon alles geschrieben. Hinter der allgemeinen Schulpflicht steht der Plan, Dich so schnell wie möglich in die wirtschaftliche Selbstständigkeit zu führen. Sorgen Deine Eltern nicht dafür, dass Du Deiner Schulpflicht nachkommst, bekommen sie ernsthafte Probleme mit der Schulverwaltung. Es ist auch ein Kostenfaktor. Jeder Schüler, der unbegründet ( hier Faulheit) die Schul- oder Ausbildungszeit verlängert, verursacht zusätzliche Kosten. Des Weiteren haben Deine Eltern einen gesetzlichen Anspruch auf Lebensplanung. Soll heißen, sie müssen Dich nicht ewig unterstützen, bis es Dir mal einfällt, endlich auf eigenen Füßen zu stehen.
Du kannst in der Oberstufe zwar wiederholen, aber nicht einfach für ein halbes Jahr nicht zur Schule gehen. Da gilt die Schulpflicht und die kann man so nicht umgehen.
Je nach Bundesland ist die Schulpflicht unterschiedlich geregelt. In HH z. B. bist du bis 18 schulpflichtig, entweder an einer allgemeindbildenden Schule oder an einer beruflichen während der Ausbildung. Und so einfach raus und wieder rein geht auch nicht.
nein, das ist nicht möglich