Kann ich eine Eigentumswohnung haben ohne dort angemeldet zu sein, sondern wo anders angemeldet zu sein ist das rechtens?

4 Antworten

Ja natürlich...

Voraussetzung ist aber, dass du die Eigentumswohnung nur besitzt, aber nicht bewohnst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo Anna,

das wäre völlig legal und rechtlich nicht zu beanstanden.

Du kannst dir ja z.B. auch eine ETW kaufen und diese vermieten.

Du musst dich da anmelden, wo dein Lebensmittelpunkt ist, du dich also die meiste Zeit aufhältst und wohin dir behördliche Post zugestellt werden kann, um sie zeitnah zu erhalten.


AnnaCortez 
Fragesteller
 18.03.2022, 08:54

Kann ich mir meine Post auch zu meiner eigentumswohnung schicken lassen wenn diese unvermittelt ist? Und muss ich mein Hauptsitz abmelden beim bürgerbüro oder mich einfach ummeldelden wenn dann doch in der eigentumswohnung leben will ?

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heurekaforyou  18.03.2022, 18:10
@AnnaCortez

Du hast doch jetzt bestimmt auch eine Meldeadresse, oder?

Angenommen du kaufst dir eine Eigentumswohnung, dich aber noch nicht entschieden hast, ob du sie selber nutzen willst oder doch vermieten.

Dann lässt du einfach alles so wie es ist. Nehmen wir weiter an, die Wohnung soll umgebaut und saniert werden.

Weil du selbst auch Aufgaben erledigen möchtest möchtest, verbringst du deinen Urlaub von 3 Wochen in der neuen Wohnung. Damit dich deine Post auch hier erreicht, stellst du einfach für den entsprechenden Zeitraum einen Postnachsendeantrag bei der Post.

Solltest du eine vermietete Wohnung kaufen und Eigenbedarf anmelden, musst du die Wohnung auch zwingend selbst beziehen.

Eigenbedarf anmelden, damit der Mieter auszieht und dann doch nicht selber bewohnen wollen, kann richtig teuer werden.

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Du musst dich dort melden, wo du wohnst.

Ansonsten ists egal, wieviel Wohnungen zu besitzt.


juergen63225  18.03.2022, 08:40

Ausser dass die meisten Städte eine Zweitwohnungssteuer erheben.

Vorübergehend wird es keiner merken, wenn die eine Wohnung vermietest und ab und zu selber da übernachtest. Die typische Ferienwohnung mit deinem Namen an der Klingel wird der Behörde aber schon auffallen, die wirst ja auch Wasser und Strom anmelden wollen ...

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heurekaforyou  18.03.2022, 19:33
@juergen63225

Die typische Ferienwohnung mit deinem Namen an der Klingel wird der Behörde aber schon auffallen, die wirst ja auch Wasser und Strom anmelden wollen ...

War hier von einer Nutzung als Ferienwohnung die Rede?

Dann wären wir bereits im gewerblichen Bereich, was bedeutet, dass der ganze Sachverhalt neu bewertet werden müsste.

Im Übrigen muss die Stadt/Gemeinde keine Namen auf Klingelschildern ablesen, um zu wissen, wer in ihrem Einflussgebiet Eigentum erwirbt oder verkauft.

Zuständig hierfür ist das Grundbuchamt.

Das Grundbuch ist ein beschränkt öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Belastungen verzeichnet sind.

Du schreibst:

Ausser dass die meisten Städte eine Zweitwohnungssteuer erheben.

Das ist richtig. Etwa 12 % der Netto-Kaltmiete

Der Steuersatz für eine Zweitwohnung liegt im Durchschnitt bei etwa 12 Prozent der Kaltmiete.

Bei einer Kaltmiete von 600,- EUR müssten demnach also im Jahr 864,- EUR Zweitwohnsitzsteuer gezahlt werden. Auf den Monat gesehen macht das 72,- EUR Steuern.

Bei Eigennutzung und zeitweiser Vermietung ist der Einzelfall zu betrachten, denn unter Umständen kann die Steuer als Werbungskosten abgesetzt werden.

Wenn der Zweitwohnsitz aus beruflichen Gründen nötig ist und die Kosten mindestens zehn Prozent der Kosten des Hauptwohnsitzes betragen, zählt dies als doppelte Haushaltsführung.

Der Steuerzahler kann die Zweitwohnsitzsteuer als Werbungskosten in seiner Einkommensteuererklärung angeben.

Du schreibst:

Vorübergehend wird es keiner merken, wenn die eine Wohnung vermietest und ab und zu selber da übernachtest.

Warum soll keiner merken, dass ich mich ab und zu in meiner Eigentumswohnung aufhalte.

Damit die Wohnung als Zweitwohnsitz eingestuft werden kann muss sie als Wohnort (ständiger Aufenthalt, mind. 6 Monate im Jahr) genutzt werden.

Weshalb der Wohnungseigentümer eine vermietete Wohnung als Zweitwohnsitz anmelden?

Dann müsste er nämlich die Zweitwohnsitzsteuer zahlen, sowie die Einnahmen aus aus der Vermietung versteuern.

Fazit:

Ohne tatsächliche Fakten lässt sich die Frage kaum verlässlich beantworten.

Werden dann noch eigene Interpretationen unter gemischt, macht das die Sache nicht leichter.

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juergen63225  19.03.2022, 07:58
@heurekaforyou

Das lesen ich aber vieles was eindeutig falsch ist:

eine Ferienwohnung hat nichts mit "gewerblich" zu tuen.

eine Meldepflicht (Erstwohnsitz) besteht schon wenn man sich 6 Wochen dort aufhält.

Die Zweitwohnung und min 6 Monate ? Dann gäbe es ja keine Zweitwohnungen mehr ... völlig aus der Luft gegriffen !

"Weshalb der Wohnungseigentümer eine vermietete Wohnung als Zweitwohnsitz anmelden?" ja, warum ? und wer hätte sowas behauptet ?

Eine Pflicht zur Anmeldung eines Zweitwohnsitzes besteht sobald man eine zum Übernachten vorgesehene Wohnung besitzt (egal ob als Mieter oder Eigentümer)

"Ohne tatsächliche Fakten lässt sich die Frage kaum verlässlich beantworten."

Dann sollte man auch nicht versuchen zu antworten !

oder mal googeln:

https://www.wohnung.com/ratgeber/274/haupt-und-nebenwohnsitz-rechtliche-regelungen

Klar ist, dass viele gegen die Regelungen verstossen und sich nicht anmelden. Ich hatte nur auf die Risiken hingewiesen dass den Einwohnermeldeämtern das doch auffällt, wenn eine Wohnung nicht vermietet wird und offiziell leersteht. Ganz so einfach ist das nicht, ich würde einfach die Daten mit den Stadtwerken vergleichen. Und ich denke das lohnt auch, besondern in Gemeinden die beliebt sind als Urlaubsziel mit vielen Zweit und Ferienwohnungen.

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heurekaforyou  22.03.2022, 19:32
@juergen63225
Die Zweitwohnung und min 6 Monate ? Dann gäbe es ja keine Zweitwohnungen mehr ... völlig aus der Luft gegriffen !

Ein Luftnummer ist ganz bestimmt deine eigene Interpretation der Gesetzgebung.

Eine Pflicht zur Anmeldung eines Zweitwohnsitzes besteht sobald man eine zum Übernachten vorgesehene Wohnung besitzt (egal ob als Mieter oder Eigentümer)

Dein Vorwurf an mich:

Dann sollte man auch nicht versuchen zu antworten !

Vielleicht solltest du dir diese Weisheit selbst auf die Fahnen schreiben.

Fakten statt Halbwahrheiten!

Wohndauer ist entscheidend

Wenn Sie von vornherein wissen, dass Sie die Wohnung nicht länger als 6 Monate als Zweitwohnsitz nutzen, brauchen Sie die Wohnung nicht anzumelden.

Keine An- und Abmeldung der Zweitwohnung ist notwendig, wenn Sie nicht länger als 6 Monate in der Wohnung wohnen werden. Wenn Sie allerdings unerwartet doch länger als das halbe Jahr in der Wohnung bleiben, muss die Anmeldung nach Ablauf der 6 Monate innerhalb von 2 Wochen erfolgen.

https://www.hausfrage.de/zweitwohnsitz/#:~:text=Keine%20An%2D%20und%20Abmeldung%20der,innerhalb%20von%202%20Wochen%20erfolgen.

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AnnaCortez 
Fragesteller
 18.03.2022, 08:42

Muss ein Wohnungsgeber die Anmeldung unterschreiben wenn ich kein Mietvertrag habe?

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Ja das geht. Ich habe mehrere Wohnungen und wohne woanders in einem Haus.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung