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In D gilt allgemein:

Besitz:

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Führen:

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)

Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Das fragliche Messer ist also frei zu besitzen, Führen ist verboten.

Du musst aber damit rechnen dass es als Waffe (=ab18) angesehen wird.

Zudem könnte es Zollprobleme geben weil es eine Fälschung eines Markenmessers ist.

P.S: Ich hab mal ein ähnliches Messer in der Preisklasse von Ali direkt in die Tonne entsorgt weil mir bei der "Qualität" benutzen zu gefährlich gewesen wäre.

Unten wurden bereits zahlreiche und qualitativ sehr gute Anworten eingestellt.

Nur eine kleine Sache zur Ergänzung:

Du bist Messersammler - und findest nichts Schöneres für deine Sammulng als diesen minderwertigen Billig-Metallschrott aus China?

Oberstes Prinzip für einen Messersammler sollte sein: - Ich bin zu arm, um Schund zu kaufen - . Daher vielleicht besser noch ein bisschen sparen - und Qualität kaufen. Aber das ist nur meine persönliche Ansicht - du darfst selbstverständlich erwerben, was immer du möchtest.

Good Luck!

Ohne Probleme!

Falls beidseitig geschliffen dann erst ab 18!

Kann nicht geführt werden, also nicht damit herumlaufen..