Kann ich das Arbeiten an einem anderen Standort verweigern?

3 Antworten

Nun meinte er, ich müsse montags und freitags zum anderen Standort.

Wenn eine konkrete Adresse im Vertrag steht, dann begibst du dich jeden Tag pünktlich an diese Adresse. Dieser Teil ist keine Arbeitszeit.

Wenn der Arbeitgeber dich dann woanders hinschickt, ist das eine Arbeitsanweisung. Sofern du aktiv fahren musst (als Autofahrer) oder als Mitfahrer unterwegs aktiv arbeitstätig bist (also z.B. in der Bahn nicht chillst, sondern z.B. dienstliche Telefonate führst oder am Laptop arbeitest), ist diese Reisezeit auch ganz normale Arbeitszeit.

Wenn es keine Vertragsklausel gibt, derzufolge du mit einem eigenen PKW mobil sein musst, kannst du dich im Grunde auch am Arbeitsort einfach hinstellen und fragen, womit du denn an den anderen Ort fahren darfst. Es ist wie gesagt Arbeit und Arbeitsmittel müssen zur Verfügung gestellt werden.

Wie sinnvoll es ist, diesbezüglich komplett hart und kompromisslos zu sein, ist natürlich eine andere Frage.

außerdem müsste ich mittags bei den Katzen sein und ich hätte nur eine Stunde Pause

Das wiederum ist nichts, worüber sich der Arbeitgeber Gedanken machen müsste. Es steht nirgends geschrieben, dass die Pause lange genug sein oder an einem Ort stattfinden muss, der nah genug liegt dass du nach Hause fahren kannst. Nur so, die Pause kann auch Stückweise in zwei, drei kürzeren Pausen stattfinden. Auch was du an Haustieren hast, braucht deinen Arbeitgeber nicht zu jucken das ist dein Privatleben und das musst du so organisieren, dass es nicht mit der Arbeit kollidiert.

Außerdem werden bei uns keine Überstunden aufgeschrieben, weil wir sowieso nicht 38h arbeiten :)) Eine Kollegin, die genauso auf 38h angesetzt ist wie ich, arbeitet dann weniger und ich muss beim anderen Standort länger arbeiten (wie immer ohne Auswirkungen, super fair.)

Arbeitszeitkonten, also dass den einen Tag oder die eine Woche mehr und den anderen Tag bzw. die andere Woche weniger gearbeitet wird, sind völlig normal. Solange unterm Strich im Durchschnitt die Wochenarbeitszeit herauskommt, die im Arbeitsvertrag steht, entstehen dabei keine Überstunden.

Davon abgesehen gibt es auch Arbeitsverträge, in denen eine gewisse Anzahl an Überstunden bereits mit dem Gehalt abgegolten ist. Das ist zulässig, solange damit z.B. der Mindestlohn auch dann nicht unterschritten wird, wenn diese bereits abgegoltenen Stunden komplett stattfinden.

Und was den Standort angeht: Wenn als Arbeitsort "die Kliniken und Praxen des Musterkreis-Ärzteverbundes" oder sowas steht, dann ist das auch exakt so gemeint: An allen Standorten dieses Arbeitgebers. Heißt, es ist arbeitsvertraglich so geregelt, dass die Arbeit mal am einen und mal am anderen Standort stattfindet, je nachdem, wie es der Arbeitgeber gerade einteilt.

Geht imho nur, wenn es ausbildungsrelevante Gründe gibt. Wenn in deinem Ausbildungsvertrag der erste Standort festgelegt ist, kannst du imho den Einsatz am anderen Standort verweigern. Bist ja noch Azubi!


azaryy 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 17:30

Ja, in meinem Vertrag steht als Ausbildungsstätte nur mein jetziger Standort.

Das müsste eigentlich alles in deinem Ausbildungsvertrag stehen. Guck dir den am besten nochmal genau an.