Kann ich als Wahlhelfer kurzfristig abspringen, aufgrund von Hauptberuf?

2 Antworten

Nein! Wahlhelfer ist ein Ehrenamt, dass du auch nicht aus dienstlichen Gründen ablehnen kannst. Der Arbeitgeber hat dich freizustellen, es liegt in dessen Verantwortung für eine Vertretung zu sorgen.

Wenn du eingetragen bist, freue dich, es macht sogar etwas Spaß und du leistet einen Beitrag für die Demokratie. Mach dir keine Gedanken über deine Vorgesetzten. Du hast an diesem Tag andere Verpflichtungen!

Viel Erfolg

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein.

Das wäre kein wichtiger Grund.