Kann ein Lehrer einen datu "zwingen" eine App runterzuladen?

6 Antworten

Nö eigentlich nicht. Weil's dein Gerät ist. Wenn dann müsste er dir eines mit der App stellen.

Die lösung des Problems ist aber Recht einfach. Du lässt an dem Tag das Handy Zuhause. Und wenn der Lehrer was sagt kannste immer noch sagen das du Verbot hast und es z.b. nicht mitnehmen darfst.

Nein, wenn es dein privates ist darf er es nicht.

Um Konflikte zu vermeiden behaupte doch einfach das Telefon ist kaputt, Akku ist leer, Datenvolumen ist schon aufgebraucht... und lasse es dann den Tag in der Tasche. Wegen so einer Banalität würde ich keine Diskussion anfangen (dabei bin ich sonst schon recht Streitlustig). Da ihr doch sicherlich in Gruppen unterwegs sein werdet ist es auch bicht nötig das jeder die app installiert

Da er dich noch nicht einmal zwingen kann ein privates Handy zu besitzen, kann er dich auch nicht zwingen eine App herunterzuladen.

Abgesehen davon - da du noch minderjährig bist , müssten hierzu deine Eltern meine Meinung nach zustimmen. So wie sie deiner Teilnahme am Wandertag noch zustimmen müssen.

Wenn du dich angemeldet hast - dann musst du da jetzt durch

Eine Änderung deiner Entscheidung müssen ebenfalls deine Eltern unterstützen und dich evtl noch wirksam vom Ausflug abmelden zu können.


online3435 
Beitragsersteller
 24.07.2025, 15:13

Mann musste sich nicht anmelden. Also wir haben keine Zettel oder so von den Eltern unterschreiben lassen müssen.

Nein, kann er nicht, dann nimmt er dich nicht mit.

Nein, kann er nicht, wenn es sich um dein Gerät handelt

Ist es das der Schule, dann schon


online3435 
Beitragsersteller
 24.07.2025, 14:11

Eine Frage noch wo steht das also gibt es irgendeinen Paragraphen. Weil sonst erfindet mein Lehrer wieder irgendwelche Gründe warum ich das trotzdem tun muss.

RealLouisWWE  24.07.2025, 14:13
@online3435
  • Art. 6 Abs. 1 DSGVORechtmäßigkeit der Verarbeitung
  • → Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn eine gesetzliche Grundlage oder freiwillige Einwilligung vorliegt.
  • → Ein Schüler kann nicht gezwungen werden, eine App zu installieren, die personenbezogene Daten verarbeitet.
  • Art. 7 Abs. 4 DSGVOFreiwilligkeit der Einwilligung
„Bei der Beurteilung, ob die Einwilligung freiwillig erteilt wurde, ist u. a. zu berücksichtigen, ob […] die Erfüllung eines Vertrags […] von der Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten abhängig gemacht wird, die für die Vertragserfüllung nicht erforderlich sind.“
  • → Das bedeutet: Ein Zwang zur App ist keine freiwillige Einwilligung – und damit rechtswidrig.
Satiharuu  24.07.2025, 14:15
@online3435

Niemand braucht ein Telefon zu haben

Es gibt kein Gesetz, keinen Paragraphen, dass du das musst.