Kann die Mahnung gerechtfertigt seien?
Mir wurden am 15.02.2022 170€ von meinem Konto abgebucht von der First Data GmbH (Zahlungsdienstleister vom XXL Lutz unter anderem)- da soll es um eine nicht bezahlte Lastschrift von einem Einkauf vom 30.09.2021 gehen.
ich habe das sofort zurückgebucht weil ich mir das nicht erklären kann. Ich war im September einkaufen beim xxl Lutz aber habe normal bezahlt - wieso soll da heut nach 4.5 Monaten erstmals!!! Was kommen
ich habe alle Kontoauszüge durchgeschaut- definitiv seit dem 30.09.2021 vorher keine Abbuchungen oder abbuchungsversuche vom xxl Lutz oder First data GmbH.
Kann es sein das der xxl Lutz wenn man mit karte une Unterschrift zahlt erst nach 4.5 Monaten erstmals versucht abzubuchen?
1 Antwort
Die Frage ist, ob bei dem Einkauf eine Lastschrift in Höhe des Einkaufswerts stattgefunden hat.
Wenn ja, und sie wurde nicht wieder zurückgebuscht, dann ist Alles bezahlt und die erneute Lastschrift war unrechtmäßig.
Wenn nein, dann muss eben noch bezahlt werden und die Lastschrift war gerechtfertig.
Also einfach schauen OB der Einkauf bezahlt ist. So schwer kann das nicht sein, wenn du die Kontoauszüge hast.