Kann der Vermieter wegen bauliche Änderung kündigen?
An Unsere Haustüre was mein Vater vor 30 Jahren von ein Schreiner für 350 D-Mark bauen lies , habe ich keine passende türdichtung gefunden , da der Vermieter sich auch nicht kümmert , habe ich zwei holzleisten in der Breite 1 cm an das Türrahmen von außen zusätzlich drauf geschraubt , kann der Vermieter da wegen bauliche Änderung mich kündigen ?
er hat das noch nicht gesehen habe aber so Angst nicht das er uns rauswirft :(
2 Antworten
Er kann einen Rückbau fordern. Eine Kündigung hätte vor Gericht keine Chance!
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Wohnung, Vermieter, Mieten, Vermieten & Wohnen
NEIN. Diese Holzleisten lassen sich bei Bedarf auch wieder entfernen.