Kann bei leerstehendem Haus der Wasseranschluß abgemeldet werden?

3 Antworten

schreibt die DIN 1988 vor, dass Anschlüsse die länger als 1 Jahr nicht gentzt werden, vom Netz zu trennen sind.
Dafür sind Erdarbeiten in Form eines Kopfloches an der Hauptwasserleitung notwendig. Die Kosten hierfür trägt der Wasserversorger.
Falls jedoch dieser Anschluss / das Gebäude mal wieder in Betrieb genommen werden, sind wieder Erdarbeiten notwendig, die dann aber zu Deinen Lasten gehen.

Wenn der Wasserversorger und -entsorger nein sagen wird es wohl so sein.

Der Anschluß ist ja da. Dann fallen zumindest die Grundgebühren an.

Mancherorts wird auch eine Gebühr für die Oberflächenentwässerung verlangt.

Die Kanalbenutzung (Niederschlagwasser) läuft schließlich auch ohne Frischwasserbezug, der ja messbar ist, weiter.