Kann bei einem Gebäude, das bereits abgeschrieben ist, die Abschreibungsmöglichkeit wieder aufleben?
Jemand besitzt Haus mit 3 Etagen 50 Jahre lang. Das Haus ist steuerlich abgeschrieben. Er verkauft 2 Etagen, die dritte behält er und vermietet sie. Kann er dann neu abschreiben. (Soweit ich weiß 50 Jahre je 2 %)?
2 Antworten
Der Käufer kann den erworbenen Teil gem. § 7(4) Nr.2a EStG, 50 Jahre lang zu je 2% abschreiben, wenn das Gebäude nach dem 31.12.1924 fertiggestellt worden ist und er es vermietet.
Wenn es vor dem 01.01.1925 fertiggestellt worden ist, beträgt die Abschreibung 2,5% - also 40 Jahre.
Der Verkäufer bekommt keine Abschreibung mehr (richtig = Absetzung für Abnutzung - kurz "AfA").
Liebe Grüße - Finanzamt
warum sollte man etwas abgeschriebenes nochmal abvschreiben können ... so eine Regel gibt es nicht ..