Kampfpilot Schleudersitz?

1 Antwort

Das kommt auf den spezifischen Fall an. Viele Kampfpiloten durchlaufen eine sog. SERE (survive, escape, resist, evade), die ihnen die Möglichkeit geben soll, im feindlichen Territorium einer Gefangennahme zu entgehen und wieder zu freundlichen Truppen zu gelangen. Das muss natürlich nicht klappen.

Wird ein Kampfpilot also über feindlichem Gebiet abgeschossen und von feindlichen Truppen aufgegriffen, gilt er als feindlicher Kombattant und gerät in Kriegsgefangenschaft. Wird er getötet oder misshandelt, stellt das einen Bruch des Kriegsvölkerrechts sowohl nach der Haager Landkriegsordnung (1907) als auch nach dem Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen (1929). Derartige Kriegsverbrechen sind insbesondere aus der Endphase des Dritten Reichs bekannt.