kamera im zimmer mit 17?

1 Antwort

Bis in das Alter von dreizehn Jahren kann eine Kinderzimmerkammera manchmal gerechtfertigt sein.

Ab vierzehn jahre gilt man als Jungerwachsener, mit erweiterten persönlichkeitsrecht und -schutz. Dazu gehört auch die Unverletzlichkeit der Privatphäre. Selbst von den eigenen Eltern.

Woher ich das weiß:Recherche