Jugendhilfe nach dem 18. Lebensjahr beantragen?

2 Antworten

Wende Dich schnellstmöglich an das für Dich zuständige Jugendamt und lass Dich dort beraten.

Grundsätzlich kannst Du einen Erstantrag auf Jugendhilfe stellen.

siehe auch hier:

Im § 41 SGB VIII wird die Hilfe für junge Volljährige erläutert. Hiernach soll einem jungen Volljährigen Hilfe zur Erziehung zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer selbstverantwortlichen Lebensführung gewährt werden. Diese Hilfe soll solange gewährt werden wie sie aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. In der Regel wird diese Hilfe nur bis zur Vollendung des 21.Lebensjahres gewährt. Sie könnte jedoch in begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus fortgesetzt werden. Hilfe für junge Volljährige bedeutet, dass alle Angebote der §§ 28 bis 30, 33 bis 36 und 39,40 SGB VIII so ausgestaltet werden, das an die Stelle des dort erwähnten Personensorgeberechtigten der junge Volljährige tritt. Hilfe für junge Volljährige kann sowohl in Einrichtungen als natürlich auch in Pflegefamilien geleistet werden – wenn und soweit diese Hilfe für den jungen Volljährigen notwendig und geeignet ist.

https://www.moses-online.de/hilfe-junge-volljährige und

https://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/41.html sowie

Hilfe für junge Volljährige kann sowohl als „fortgesetzte Hilfe“ zur Erziehung gewährt werden, wie auch als „Ersthilfe“, die erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres beantragt wird.

https://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe_für_Junge_Volljährige

Sieht schlecht aus. Nach dem 18. Geburtstag gibt das Jugendamt nur noch Beratung.

Unter besonders schweren Umständen kann dir eine ambulante Betreuung vom Jugendamt zur Seite gestellt werden. Da dauert die Bearbeitung der Anträge aber mehrere Monate.