Jugendarbeitschutzgesetz?

1 Antwort

Der Vertrag regelt die Abrechnung und Vergütung von Untersuchungen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz. Die Abrechnung der Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz erfolgt über die KV mittels der Abrechnungsnummern 99150 (Erst-/Nachuntersuchung) bzw. 99151 (Ergänzungsuntersuchung).

Also, nicht rechtens.


Dionit14 
Beitragsersteller
 24.05.2025, 20:56

Das heißt wer muss es bezahlen?

Dionit14 
Beitragsersteller
 25.05.2025, 13:56
@LuClRa

Will er aber nicht mehr machen meinte er

LuClRa  26.05.2025, 05:42
@Dionit14

Muss er. Rede mit deiner KK!

Ansonsten können die dir ja dann evtl. das Geld zurück überweisen.