Jugendamt Wohnung mit Mini Job?

1 Antwort

Das kommt ganz drauf an: Ist es ein betreutes Jugendwohnen (§34), dann ist das eine stationäre Jugendhilfemaßnahme. Das Jugendamt sorgt für alles Lebensnotwendige. Dein Gehalt darfst du komplett behalten.

Wohnst du hingegen in einer eigenen Wohnung - aufgestockt durchs Jobcenter - und erhältst vom Jugendamt nur ambulante Unterstützung (§30), dann ist das eine Frage, die du dem Jobcenter stellen musst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)