Jobcenter darf ich mehr als 3 Wochen in die Türkei ?

1 Antwort

Grundsätzlich gilt: Wer sich ohne Zustimmung des Jobcenters außerhalb des näheren Bereichs des zuständigen Jobcenters aufhält, hat keinen Anspruch auf Bürgergeld.
Mit vorheriger Zustimmung ist jedoch eine Ortsabwesenheit von drei Wochen im Jahr möglich. Die Jobcenter prüfen, ob die Abwesenheit eine berufliche Eingliederung wesentlich beeinträchtigt.
Zusätzlich zu den drei Wochen kann das Jobcenter in Einzelfällen einer Ortsabwesenheit für drei weitere Wochen zustimmen. In diesen Fällen wird Bürgergeld aber nur in den ersten drei Wochen der Abwesenheit gezahlt.
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Buergergeld/Fragen-und-Antworten-zum-Buergergeld/fragen-und-antworten-zum-buergergeld-art.html

Ja, unter Umständen geht das - allerdings gibt es dann kein Geld.