Jahreskarte nachzeigen kosten wenn verloren?

2 Antworten

wen Du die Karte bei der Kontrolle nicht dabei hattest und sie nachträglich vorzeigst, musst Du nur ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 7,00 Euro zahlen ... ansonsten werden die 60,00 Euro fällig ... Du solltest aber in jedem Fall den Verlust der Clevercard melden ..

https://www.rmv.de/de/Fahrkarten/Bedingungen/Befoerderungsbedingungen_und_Tarifbestimmungen/452/Befoerderungsbedingungen.html

§ 8 Erhöhtes Beförderungsentgelt

(1) Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet, wenn er sich keine gültige Fahrkarte beschafft hat,sich eine gültige Fahrkarte beschafft hat, diese jedoch bei einer Überprüfung nicht vorzeigen kann,die Fahrkarte auf Verlangen nicht zur Prüfung vorzeigt und aushändig ....

(2) Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt 60,00 Euro.

(5) Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich auf 7,00 Euro im Falle von Absatz (1)  2., wenn der Fahrgast Inhaber/ Inhaberin einer persönlichen, nicht übertragbaren Zeitkarte ist und innerhalb einer Woche ab dem
Feststellungstag bei dem Verkehrsunternehmen, an das er/ sie das erhöhte
Beförderungsentgelt bezahlt hat oder gegenüber dem er/ sie zur Zahlung
verpflichtet ist, durch Vorlage der gültigen persönlichen Zeitkarte
nachweist, dass er/ sie zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber/
Inhaberin einer gültigen Zeitkarte war.