Ist man bei dem gehalt Wohngeldberechtigt?

2 Antworten

Du erreichst mit deinem Nettoeinkommen zumindest schon einmal das zuschussfähige Mindesteinkommen, welches für einen evtl. Anspruch auf Wohngeld nötig ist.

Im Internet findest Du einen kostenlosen Rechner für Wohngeld.

Da kannst Du dir auch gleich noch einen für Bürgergeld vom Jobcenter suchen.

Hier läge dein Grundbedarf derzeit ohne eigenem Einkommen bei min. 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und angenommen min.noch 720 Euro für deine Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Man käme dann derzeit auf min.um die 1283 Euro an Grundbedarf nach dem SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter.

Würdest Du also angenommen 1200 Euro Netto bekommen, hättest Du bei min. 1200 Euro Bruttoeinkommen Anspruch auf den derzeit max. Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll von um die 348 Euro im Monat.

Bedeutet, dieser Freibetrag würde theoretisch von deinen 1200 Euro Netto abgezogen und würde ein voraussichtliches anrechenbares Nettoeinkommen von um die 852 Euro ergeben.

Bei einem Grundbedarf von um die 1283 Euro wäre nach Anrechung der um die 852 Euro anrechenbarem Nettoeinkommen dein Bedarf um etwa 431 Euro nicht gedeckt und die könnten dir dann vom Jobcenter als monatliche Aufstockung zustehen.

Musst Du einmal sehen was der Rechner für Wohngeld sagt, denn Wohngeld wäre vorrangig zu prüfen.