Ist es verboten, Eltern beim Liebe machen zuzusehen?
Danke
5 Antworten
Nach § 176a (1) Nr. 1 ist es verboten, sexuelle Handlungen vor einem Kind vorzunehmen. Es droht Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.
Ansonsten ist es erlaubt.
Es ist etwas komisch aber es gibt kein Gesetz wo es verboten ist
trifft aber nicht zu denn die eltern wissen doch nicht das er heimlich zusieht
Das ist richtig, aber ob das heimlich geschieht, war nicht Gegenstand der Fragestellung.
das setzt ich mal vorraus.glaub kaum das eltern da praktischen unterricht geben wie es geht
Vor Gericht kannst du nichts voraussetzen. Was nicht beweisbar ist, kann nicht bestraft werden.
Nein, natürlich nicht. Wenn sie damit kein Problem haben, dass ihr Kind ihnen zuschaut, ist das ok.
Nein, aber sehr Verstörend
Also ich glaub nicht, stört mich auch nicht ;-)
Doch, gibt es:
§ 176a StGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)