Ist es straftat wenn jemand sagt "Du spinnst!"? Kann man dafür jemanden anzeigen?
Muss man eine Aufname haben um das zu beweisen?
7 Antworten
Ich habe mal jemand mit "Nicht geehrte Müller" angeschrieben und wurde wegen Beleidigung verurteilt, was natürlich lachhaft ist!
Rechtsmittel steht noch aus.
Nein, man braucht weder Aufnahme noch Zeugen.
Das Gericht interessiert aber, in welchen Zusammenhang diese Äußerung gefallen ist.
War sie auf einen Sachverhalt bezogen, ist es sehr wahrscheinlich nicht strafbar.
Ob hier eine Schmähkritik vorliegt? Grenzwertig.
Hat zwar nichts hiermit zu tun, scheint aber so das du sie jetzt doch in Ruhe lassen musst, weil die Frage weg ist :D
Also wenn du sowas anzeigen willst lacht die Polizei dich wahrscheinlich aus ich denke nicht dass man sowas anzeigen kannst
Ja klar,die Polizei ist begeistert sich damit beschäftigen zu müssen,die kommen ja um vor Langeweile!Warum muss jede Kleinigkeit immer gleich angezeigt werden,das ist noch nicht einmal eine Beleidigung,das ist gar nichts!
Da befasst sich kein Staatsanwalt mit,das macht ein Amtsanwalt.
Beleidigung ist Beleidung.. wenn das jemand anzeigen möchte dann muss das die die Behörde Natürlich aufnehmen diese Anzeige. was wiederum die Staatsanwaltschaft aus der Sache macht ist eine andere Sache, das kommt drauf an je nach Beweislage!
Also, ich habe eine Nachbarin die fast alle Nachbarn wegen Ruhestörung anzeigt. Z.B. Wenn Jemand zu Hause etwas baut, oder Musik hört, kommt diese asoziale Frau und schreit und streitet, siw beleidigt alle. sie hat schon fast alle nachbarn angezeigt. :)) aber das alles war vor 22:00 und vor 20:00 Die hat eine Familie mit dieser wörter beleidigt. Wir lieben diese Frau nicht und suchen eine ursache sie anzuzeigen :D Wie ist es möglich? P.s. Sie hat das gesagt! Nicht gefragt :)) Gibt es zeuge.
Wenn es zu einem Polizist ist, kann das nicht gut enden.
Ja stimmt. Werden aber regelmäßig vor Gericht bevorzugt behandelt, obwohl weder das StGB noch die StPO das vorsehen!
Du kennst manche Staatsanwälte/Richter nicht!