Ist es legal einen Selfiestick zu führen in der Hosentasche zu Verteidigungszwecken?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Legal ist es auch ein Hackebeil über der Schulter zu tragen. Nur zur "Selbstverteidigung", versteht sich.

So ein "Selfie-Stick" nützt Dir zur Selbstverteidigung genau so wenig wie jede andere Waffe - wenn Du nicht im Umgang damit geübt bist. Sonst kann Dir geschehen das die Phösen Gefährlichen - sobald Du den "Selfie-Stick" zückst und bedrohlich damit herumwedelst und sie sich erstmal von ihrem Lachanfall erholt haben - Dir das Teil schlicht wegnehmen und Dir dorthin stecken wo nie die Sonne scheint.

JEDE Waffe erfordert Übung, den sicheren Umgang damit - sonst ist sie sehr kontraproduktiv und wird Dir abgenommen und gegen Dich eingesetzt.

Ich empfehle Dir daher eine Selbstverteidigungs-Art zu erlernen und empfehle wie immer mein Arnis/Escrima. Da lernst Du u.A. auch einen "Selfie-Stick" effektiv zu gebrauchen und nicht nur damit herumzufuchteln.

https://www.youtube.com/watch?v=YHXUEDY4LPs&list=PLpy_up0nHg-3UPZ4FMJ-AbQiez0Y2cEZE

https://www.youtube.com/watch?v=zBIOawXkjnE

https://www.youtube.com/watch?v=8aS374v2gDI&t=206s

Einen Selfiestick bei sich zu führen ist nicht verboten, ihn zum Zweck der Notwehr einzusetzen auch nicht.

Allerdings ist der juristische Begriff der Notwehr recht eng gefasst. Wenn du beim Einsatz des Selfiesticks die Notwehr überschreitest, dann bekommst du unter Umständen Probleme.

Dein eigentliches Problem ist nicht juristischer, sondern rein praktischer Natur.

Mit einem Selfiestick kann keine effektive Notwehr verübt werden. Das Ding knickt beim ersten Schlag ein.

Ich habe immer meinen USB-Stick dabei, ist genau so wirkungsvoll wie ein Selfie-Stick.