Ist es klauen wenn ich auf der Arbeit 40 Cent finde?

4 Antworten

Guten Abend!

Je nach dem, wo die 40 Cent auf dem Arbeitsplatz zu finden sind, kann es ein Diebstahl nach § 242 StGB sein. Dies richtet sich nach der Verkehrsanschauung.

Andernfalls kommt eine Unterschlagung nach § 246 StGB in Betracht.

In beiden Fällen ist es als geringwertige Sache im Sinne des § 248a StGB einzustufen.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Ja.

Derjenige dem die 40 Cent ursprünglich gehörten, hat durch den Verlust seinen tatsächliche Sachherrschaft und somit sein Gewahrsam verloren.

In diesem Fall geht das Gewahrsam auf den Inhaber des Gebäudes,also quasi deinem Chef über, da man davon ausgeht, dass dieser einen generellen Herrschaftwillen an allen Sachen in seiner Gewahrssamsphäre hat, dazu zählen also auch die 40 Cent.

Gruß David

Naja, normal nicht. Aber ganz sauber ist es auch nicht. Aber bei Gericht würdest du wegen Nichtigkeit gewinnen.

David  25.04.2024, 22:10

Rechtlich ist es Diebstahl, auch wenn du mit der Nichtigkeit Recht hast.

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alterzapp  25.04.2024, 22:14
@David

Nein. Die Meldepflicht für Geldfunde liegen bei 10€. Damit sind 40 Cent nicht meldepflichtig. Aber wenn man es als Restgeld im Automaten findet, dann ist es anders. Naja, nicht eindeutig. Aber Diebstahl ist es niemals, außer man arbeitet auf der Bank oder im Kassenraum oder so.

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David  25.04.2024, 22:17
@alterzapp

Es geht hier nicht um melde Pflicht.

Wir sind hier nicht auf öffentlichem Grund, außer er arbeitet auf einer Baustelle oder in der Straßenreinigung, was sehr unwahrscheinlich ist, sonst würde er nicht " auf der Arbeit" schreiben.

Les dir meinen Kommentar von oben durch, es ist tatsächlich Diebstahl.

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alterzapp  25.04.2024, 22:46
@David

Die 40 Cent zu finden ist maximal eine Unterschlagung, da ja keine Handlung vollführt wurde, um sich die Sache rechtswidrig und vorsätzlich anzueignen. Das ist halt kein Diebstahl. Sorry.

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David  25.04.2024, 22:56
@alterzapp

Was hat das denn mit dem Vorsatz und der Rechtswidrigkeit zu tun ?

Kann es sein, dass du hier einfach irgendwelche Begriffe in den Raum wirfst ?

die Sache rechtswidrig und vorsätzlich anzueignen.

Genau das geschieht aber bei einem Diebstahl und auch bei einer Unterschlagung.

Der einzige Unterschied ist ,dass bei der Unterschlagung kein fremder Gewahrsam gebrochen wird, es liegt also keine Wegnahme vor.

Aber in dem Fall oben liegt sehr wohl eine Wegnahme vor, da wie gesagt die 40 Cent sich in dem Gewahrsam der Eigentümers des Gebäudes befinden. Nimmt er das Geld einfach mit, bricht er den Gewahrsam.

Anders sieht es aus wenn man Geld auf der Straße verliert. Das Geld wird dann gewahrsamlos, steckt man es dann ein kann man kein Gewahrsam brechen, man eignet es sich nur rechtswidrig zu, es liegt also nur eine Unterschlagung vor.

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alterzapp  25.04.2024, 23:03
@David

Okay, du hast gewonnen. Ich stimme dir also zu. Die näheren Umstände kenne ich nicht und da hast du halt gewonnen.👍🙋‍♂️

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David  25.04.2024, 23:06
@alterzapp

Es geht hier nicht um gewinnen, es geht mir nur darum eine weit verbreitete Falschbehauptung richtig zu stellen.

Wenn man in geschlossen Gebäuden/ Geländen etwas findet und es einsteckt begeht man Diebstahl,das ist vielen nicht bewusst.

Einen schönen Abend.

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Wenn Sie es zufällig irgendwo finden, glaube ich nicht

David  25.04.2024, 22:09

Leider falsch

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